Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Wirtschaftlichkeitsprüfung

    Wirtschaftlichkeitsprüfung (Teil 1) - die Grundlagen

    | Die der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Verfügung stehenden Mittel sind endlich. Damit die Leistungen zur Verfügung gestellt werden können, sind die Ausgaben für die Mitglieder und Leistungserbringer durch verschiedene Instrumente beschränkt - so etwa im zahnärztlichen Bereich durch Degression, Honorarverteilungsregelungen und Wirtschaftlichkeitsprüfung. Schwerpunkt der jetzt beginnenden Serie liegt auf der Wirtschaftlichkeitsprüfung. In Teil 1 werden die Grundlagen kurz erläutert. Ab Teil 2 werden konkrete Tipps zum Umgang mit solchen Prüfungen gegeben. |

    Degression

    Die nach dem Bewertungsmaßstab (BEMA) erwirtschafteten Leistungen werden einer Jahreshöchstgrenze unterworfen (Gesamtvergütung). Diese beträgt für Zahnärzte 262.500 Punkte über die Leistungsbereiche KCH, KB, PAR und KFO. Ausgenommen sind prothetische Leistungen. Alle Kostenerstattungsleistungen, die der KZV von den Krankenkassen gemeldet werden, werden ebenfalls dem Punktekonto zugerechnet. Rechnet ein Zahnarzt in einem Jahr mehr Punkte ab, werden die darüber hinaus abgerechneten Punkte gekürzt.

     

    • Beispiel: Zahnarzt Z rechnet im Jahr 2013 insgesamt 350.000 Punkte ab
    Punkte
    Vergütungssatz
    angerechnet

    bis 262.500

    100 %

    262.500

    262.501 bis 337.500 (=74.999)

    80 %

    59.999

    337.501 bis 350.000 (=12.499)

    70 %

    8.749

    Auszahlungsbetrag

    331.248

    Zahnarzt Z werden also 18.752 Punkte (350.000 - 331.248) nicht vergütet.