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  • Fachbeitrag · Wirtschaftlichkeitsprüfung

    So vermeiden Sie Kürzungen bei einer PAR-Therapie

    von Isabel Baumann, Mülsen, praxiskonzept-baumann.de

    | Viele Patienten leiden an einer Parodontitis. Bei über 40-Jährigen ist eine Parodontitis sogar ein häufigerer Grund für Zahnverlust als Karies. Und die Tendenz von PAR-Erkrankungen steigt: So wurden z. B. im Jahr 2015 etwa 4 Prozent mehr PAR-Anträge als im Jahr 2014 gestellt. Ist ein PAR-Antrag erst einmal genehmigt, so ist dies jedoch noch keine Sicherheit, dass das Honorar der Behandlung auch beim Zahnarzt in vollem Umfang ankommt. Spätere Kürzungen im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung sind möglich. Was ist zu tun, damit dies nicht passiert? |

    Häufige Kürzungsgründe

    Kürzungen können durch Mängel in verschiedenen Bereichen der PAR-Behandlung verursacht sein.

     

    Röntgen und Diagnostik

    Sind Röntgenunterlagen zu alt, fehlend, nicht brauchbar oder nicht auswertbar, so ist eine PAR-Behandlung zulasten der GKV nicht möglich. Im Falle einer Wirtschaftlichkeitsprüfung droht die Kürzung der gesamten PAR-Behandlung.

     

    PRAXISHINWEIS | Achten Sie daher auf vollständig auswertbare und technisch einwandfreie Röntgenbilder und OPGs. Die Röntgenaufnahmen dürfen nicht älter als sechs Monate sein. Können bei hinreichender Aufnahmequalität einzelne Bereiche nicht sicher beurteilt werden, so sind zusätzlich Einzelaufnahmen notwendig.

     

    Die Auswertung der Röntgenaufnahmen ist zu dokumentieren. Dabei sollte sichergestellt werden, dass diese Auswertungen mit den Werten des PSI vereinbar sind und den PAR-Richtlinien entsprechen. Eine behandlungsbedürftige Parodontopathie liegt vor, wenn ein PSI-Wert von Code 3 oder 4 erhoben wird oder wenn eine der in den Richtlinien genannten Diagnosen (z. B. chronische Parodontitis) gestellt wird und dabei Sondierungstiefen von 3,5 mm und mehr vorliegen.

     

    Vorbehandlungen

    Voraussetzung für eine systematische PAR-Behandlung ist das Fehlen von Zahnstein und sonstigen Reizfaktoren sowie die Anleitung des Patienten zur richtigen Mundhygiene. Alle Reizfaktoren sind zu beseitigen: Dazu gehört das Entfernen von Zahnstein, weichen Belägen, kariösen Defekten, entzündlichen Prozessen, subgingivalen Konkrementen sowie das Beseitigen von mangelhaften Füllungen oder Kronen.

     

    Werden die Vorbehandlungen nicht oder zu spät erbracht, droht die Kürzung der gesamten PAR-Behandlung sowie aller Begleitleistungen. Bevor der Antrag gestellt wird, muss stets eine ausreichende Vorbehandlung durchgeführt und dokumentiert werden. Dabei ist der Patient über die richtige Mundhygiene aufzuklären. Es ist empfehlenswert, dass die Vorbehandlungsphase mehr als nur eine Sitzung umfasst, um die Mitarbeit des Patienten ausreichend beurteilen und dokumentieren zu können.

     

    PRAXISHINWEIS | Werden am Tag der Antragstellung noch Vorbehandlungen wie Mu, SK, Zst oder OPG erbracht, droht eine Kürzung. Zwischen der Vorbehandlung und dem Beginn der systematischen PAR-Behandlung sollte eine 14-tägige Wartefrist eingehalten werden.

     

    Weiterhin ist zu beachten:

     

    • Das Entfernen weicher Beläge darf nicht über die BEMA-Nr. 107 berechnet werden. Diese Position ist lediglich für das Entfernen harter Beläge angezeigt. Wird erst am Tag der Antragstellung der Zahnstein entfernt, gilt das als sehr kritisch und nicht richtlinienkonform.

     

    • Bei der zahnärztlichen Behandlung ist die in der Richtlinie vorgeschriebene Reihenfolge einzuhalten. Das heißt: Erst ist die konservierende Behandlung durchzuführen, dem folgen die chirurgischen Leistungen. Erst im Anschluss an die PAR-Behandlung folgt die prothetische Therapie.

     

    • Stellen Sie bei der eingehenden Untersuchung einen insuffizienten Kronenrand fest, der für das Parodontium einen externen Reiz darstellt, sollten Sie bei der GKV einen Kostenvoranschlag unter Vorbehalt stellen, um der Krankenkasse die Möglichkeit einer gutachterlichen Überprüfung zu geben. Auf dem HKP sollte der Hinweis auf die PAR-Therapie sowie der Hinweis „unter Vorbehalt“ erfolgen.

     

    • Nicht erhaltungswürdige bzw. nicht therapiewürdige Zähne sind vor der PAR-Behandlung zu extrahieren. Bei einer Prüfung werden in diesem Fall in der Regel „nur“ die Leistungen an den nicht therapiewürdigen Zähnen gekürzt.

     

    Mitarbeit des Patienten

    Wesentlich für eine günstige Prognose ist die Mitwirkung des Patienten. Dabei hat der Zahnarzt den Patienten darüber zu informieren, dass er aktiv mitwirken muss. Dazu zählt, dass der Patient unter Berücksichtigung seiner individuellen Möglichkeiten aktiv bemüht ist, exogene und endogene Risikofaktoren zu reduzieren und an den notwendigen Behandlungsterminen teilzunehmen (vgl. RL B V Nr. 4). Diese Mitarbeit - auch Patienten-Compliance genannt - sollte in der Kartei gut dokumentiert werden und durch eine adäquate Mundhygiene zum Ausdruck kommen. Raucher sind darauf hinzuweisen, wie wichtig es ist, dass sie ihren Tabakkonsum einschränken.

     

    Vor jeder PAR-Therapie ist eine professionelle Zahnreinigung zu empfehlen. Ist die Mitarbeit des Patienten schlecht - etwa weil seine Mundhygiene trotz intensiver Aufklärung nicht besser wird oder er Termine nicht einhält -, so ist die PAR-Behandlung abzubrechen bzw. darf nicht begonnen werden.

     

    PRAXISHINWEIS | Ein häufiger Regressgrund ist die schlechte oder nicht vorhandene Dokumentation der Mitarbeit des Patienten. Daher gilt: Dokumentieren, dokumentieren, dokumentieren!

     

    Nachbehandlung und Nachkontrollen

    Im Rahmen der PAR-Therapie sind Nachbehandlungen erforderlich. Mit ihnen soll der Behandlungserfolg abgesichert werden. Werden die durchgeführten Maßnahmen nur unzureichend dokumentiert, führt dies zu Kürzungen im Rahmen einer Prüfung. Aktive Maßnahmen sind beispielsweise das Einbringen von Salben, das Spülen mit desinfizierenden Substanzen oder das Entfernen von Nähten.

     

    Nachkontrollen sind wegen der Gefahr einer bakteriellen Wiederbesiedelung der Taschen notwendig. Diese Nachkontrollen sollten bei geschlossenem Vorgehen spätestens nach sechs Monaten und bei offenem Vorgehen spätestens nach drei Monaten durchgeführt werden.

     

    Häufig wird für die Nachkontrolle lediglich die BEMA-Nr. 111 dokumentiert - ohne anzugeben, welche Maßnahmen durchgeführt oder welche Materialien bzw. Medikamente verwendet wurden. Im Falle einer Prüfung werden diese Behandlungsleistungen gekürzt.

     

    Nach Abschluss einer PAR-Therapie sollten erst einmal keine Leistungen nach BEMA-Nr. 107 (Zst) oder 49 (Exz1) berechnet werden. Hier drohen massive Kürzungen, wenn man nicht eine angemessene Zeit verstreichen lässt.

    Behandlungsablauf bei einer systematischen PAR-Behandlung

    In Kurzform gliedert sich der Behandlungsablauf einer systematischen PAR-Behandlung in folgende sechs Schritte:

     

    • 1. Erstellen eines Gesamtbefundes und Diagnose einer Parodontitis
    • Dazu zählen der lokale Befund, der Parodontale-Screening-Index (PSI) sowie die Auswertungen der Röntgenaufnahmen und deren Dokumentation.

     

    • 2. Vorbehandlung
    • Hier werden Zahnstein, weiche Beläge und sonstige Reizfaktoren (Füllungskanten, kariöse Defekte etc.) entfernt. Zudem wird der Patient über Mundhygienemaßnahmen aufgeklärt und auf seine Mitwirkungspflicht hingewiesen. Seine Mitarbeit wird kontrolliert und alles wird entsprechend dokumentiert.

     

    • 3. Wartefrist
    • Nach Vorbehandlung und systematischer PAR-Therapie wird eine Frist von zwei bis drei Wochen abgewartet, dann werden die Taschen erneut gemessen.

     

    • 4. PAR-Status
    • Der Parodontalstatus wird erstellt, alle notwendigen Angaben (Zahnlockerungen, Furkationsbefall, etc.) werden dokumentiert. Die Röntgenaufnahmen sollten nicht älter als sechs Monate sein.

     

    • 5. Behandlungsbeginn nach erfolgter Genehmigung
    • Zum Leistungsinhalt der PAR-Behandlung gehören Scaling, Kürettage und verschiedene Zahnfleischoperationsmethoden, die Korrektur von Bissverhältnissen sowie die aktiven Maßnahmen der Nachbehandlung. Achten Sie auch hier auf eine gute Dokumentation.

     

    • 6. Recall und Sicherungskontrollen
    • Um den Behandlungserfolg abzusichern, ist es unabdingbar, postoperative Kontrollen durchzuführen.

    Abrechnungsbeispiel mit Dokumentation

    Es folgt ein Beispiel zur Abrechnung der Leistungen bei einem GKV-versicherten Parodontose-Patienten (Vorbehandlung und PAR-Therapie) - mit entsprechender Dokumentation.

     

    • Abrechnung der Betreuung eines Parodontose-Patienten (GKV-versichert)
    Datum
    Zahn
    Leistung
    BEMA
    GOZ

    01.07.

    Halbjährliche Kontrolluntersuchung, eingehender Befund (Zahnstein massiv)

    U (01)

    -

    PSI erhoben (Code 3-4)

    PSI (04)

    -

    Vitalitätsprobe aller Zähne

    Vipr (8)

    -

    Aufklärung des Patienten über vorhandene Zahnfleischtaschen, Entstehung von Parodontitis, Behandlungsmöglichkeiten und Gefahr des Zahnverlustes bei Nichtbehandlung

    -

    -

    OK/UK

    OPG angefertigt und ausgewertet

    OPG (Ä935d)

    -

    17-27,

    37-47

    Zahnstein und harte Beläge entfernt

    Zst (107)

    -

    16

    Scharfe Kante an vorhandener Krone cervikal-distal entfernt

    sk (106)

    -

    Intensive Beratung über außervertragliche Leistungen (Mundhygienestatus, Professionelle Zahnreinigung)

    -

    Ä1

    Erstellen eines Kostenvoranschlags und der Privatvereinbarung nach § 4 Abs. 5 BMV-Z bzw. § 7 Abs. 7 EKV-Z

    -

    0030

    Patientenunterlagen werden dem Patienten erläutert und mitgegeben

    -

    -

    09.07.

    17-27,

    37-47

    Mundhygienestatus erstellt, Schwachstellen mit dem Patienten besprochen, API und SBI erhoben, Hinweise zur Mundhygiene und Putztechnik gegeben (27 Minuten)

    -

    1000

    Motivation PAR-Therapie, Mitarbeit und Einschränkung des Zigarettenkonsums

    -

    -

    Patient mit CHX 30 Sekunden spülen lassen (Full mouth disinfection - FMD)

    -

    § 6 Abs. 1 GOZ

    17-27,

    37-47

    Professionelle Zahnreinigung

    -

    32 x 1040

    09.07.

    26

    Füllungspolitur

    -

    2130

    27

    Scharfkantigen Füllungsrand geglättet - mesial

    sk (106)

    -

    16,46,45

    Zahnfleischtasche - CHX-Gel appliziert

    -

    3 x 4025

    27.07.

    Kontrolluntersuchung - Mundhygiene ist deutlich besser geworden. Patient gibt an, weniger zu rauchen. Im Molarenbereich noch weiche Beläge, nochmalige Aufklärung über Schwachstellen und Putztechnik

    -

    1010

    17,27,

    46,47,

    36,37

    Nachkontrolle und Nachreinigung nach Zahnsteinentfernung

    -

    6 x 4060

    Erneut PSI erhoben - zur Kontrolle (Code 3 - 4)

    -

    4005

    Über Notwendigkeit einer PAR-Therapie aufgeklärt - Motivation

    -

    -

    16

    CHX-Gel appliziert

    -

    4025

    PAR-Status erstellt - Dokumentation der Allgemeinerkrankungen (leichte Diabetes, ist medikamentös eingestellt)

    4

    -

    01.08.

    Genehmigter PAR-Status von Krankenkasse zurück

    -

    -

    16.08.

    OK

    Oberflächenanästhesie

    -

    2 x 0080

    17-27

    Infiltrationsanästhesie

    8 x I (40)

    -

    17-27

    Zahnfleischtaschen mit Ultraschall und Scaler gereinigt, Konkremente entfernt, subgingivale Kürettage, Wurzeloberfläche geglättet und Taschen gespült - geschlossenes Vorgehen

    8 x P200

    6 x P201

    -

    17,16,

    27,24

    CHX-Gel appliziert

    -

    4 x 4025

    17.08.

    37-47

    Oberflächenanästhesie

    -

    2 x 0080

    37-47

    Leitungsanästhesie

    2 x L1 (41a)

    -

    37-47

    Zahnfleischtaschen mit Ultraschall und Scaler gereinigt, Konkremente entfernt, subgingivale Kürettage, Wurzeloberfläche geglättet und Taschen gespült - geschlossenes Vorgehen

    10 x P200

    4 x P201

    -

    37-47

    Dekontamination der Zahnfleischtaschen mittels Laser, je Zahn

    -

    § 6 Abs. 1 GOZ

    17-27

    Taschenspülung nachbehandelt und CHX-Gel appliziert

    111

    -

    19.08.

    17-27,

    37-47

    Taschenspülung nachbehandelt und CHX-Gel appliziert

    111

    -

    25.08.

    17-27,

    37-47

    Taschenspülung nachbehandelt und CHX-Gel appliziert

    111

    -

    Den Patienten zur Mitarbeit bei der Mundhygiene motiviert und über das Betreuungskonzept von PAR-Patienten beraten und aufgeklärt

    -

    -

    01.10.

    Nachkontrolle nach PAR-Therapie, sehr gute Mundhygiene, Zigarettenkonsum weiterhin verringert.

    -

    -

    Patient klagt über Hypersensibilität regio 15-17

    Aufklärung über insuffizienten Kronenrand 16, über neue Kronenversorgung an 16 beraten

    Ä1

    -

    17-15

    Freiliegende Zahnhälse mit Fluor touchiert

    ÜZ (10)

    -

     
    Quelle: Ausgabe 04 / 2017 | Seite 6 | ID 44375450