· Fachbeitrag · Themenspezial
Begleitleistungen korrekt abrechnen
Grundsätzlich dürfen Zahnärzte von gesetzlich versicherten Patienten kein zusätzliches Geld für die Sachleistungen aus dem BEMA-Katalog verlangen (Zuzahlungsverbot). Allerdings gibt zahlreiche Ausnahmefälle, in denen der Patient einen Eigenanteil oder Mehrkosten tragen muss. Wann welche Begleitleistungen berechnet werden dürfen und was dabei zu beachten ist, darüber berichtete AAZ zuletzt in diesen Veröffentlichungen.
Schwerpunktbeiträge
- Medikamentöse Einlagen in der Endodontie nach BEMA-Nr. 34 – wann und wie oft ist dies möglich? (AAZ 09/2025, Seite 9 ff.)
- Welche Leistungen gehören auf BEMA-HKP Teil 2 und welche werden bei Mischfällen mitgezählt? (AAZ 03/2022, Seite 8 ff.)
- Privatleistungen bei einer Regelversorgung richtig vereinbaren und abrechnen (AAZ 09 /2021, Seite 10
- Röntgen – wann Sach- und wann Privatleistung? (AAZ 06/2021, Seite 9 ff.)
- Abrechnung von Begleitleistungen – welcher Leistungsbereich ist richtig? (AAZ 01/2020, Seite 6 ff.)
Praxisfälle
- Klinischer Fall: PZR mit privaten Zusatzleistungen beim gesetzlich versicherten Patienten (AAZ 05/2024, Seite 15 ff.)
- Fallbeispiel: Abrechnung der Begleitleistungen beim Zahnersatz für einen GKV-Patienten (AAZ 10/2023, Seite 13 ff.)
- Zuzahlerleistungen in der Füllungstherapie beim GKV-Patienten – ein Abrechnungsbeispiel (AAZ 06/2023, Seite 12 ff.)
- Zusatzversicherung kürzt private Begleitleistungen bei Suprakonstruktion – was tun? (AAZ 04/2023, Seite 13 ff.
- Zwei Abrechnungsbeispiele: OP-Mikroskop als Zuschlag oder analog berechnen? (AAZ 01/2023, Seite 12)
- Die korrekte Abrechnung und Zuordnung von Begleitleistungen (AAZ 05/2020, Seite 10 ff.)
- Diese Leistungen dürfen bei Einlagefüllungen zusätzlich privat vereinbart werden (AAZ 02/2019, Seite 15)
Rechtsprechung
- OP durch MKG-Chirurgen: präanästhesiologische Leistungen nicht nach EBM berechnungsfähig (AAZ 01/2023, Seite 3)
Leserforum
- Darf die Prothesenreinigung mit auf die Unterfütterungsrechnung? (AAZ 08/2026, Seite 2, Abruf-Nr. 50842898
Arbeitshilfen
- Musterschreiben Stellungnahme Zahnarztpraxis zu Begleitleistungen (Abruf-Nr. 49045431)
Quelle: Ausgabe 11 / 2026 | Seite 11 | ID 50982308