Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Schienen

    So rechnen Sie „Schnarcherschienen“ nach BEMA und GOZ ab

    von Jana Brandt, ZMV, Abrechnungsbetreuung, Sangerhausen

    In der TV-Werbung werden nach den „unsichtbaren Zahnkorrekturen mittels Schiene“ immer öfter auch „Schnarcherschienen“ (Unterkieferprotrusionsschiene, UKPS) für eine ruhige Nacht angeboten. Dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) eine UKPS nur in bestimmten Fällen übernimmt, wird in der Werbung verschwiegen. Die Alternative ist eine UKPS als Selbstzahlerleistung. Damit Sie als Zahnärztin bzw. Zahnarzt auf Anfragen von Patienten vorbereitet sind, erklärt Ihnen AAZ beide Optionen.  

    Der Patient hat Anspruch auf die Sachleistung

    Damit der Patient Anspruch auf die GKV-Sachleistung hat (AAZ 03/2026, Seite 14 ff.), benötigt er eine Überweisung durch einen Facharzt mit

    • Zusatzbezeichnung „Schlafmedizin“ oder