· Fachbeitrag · Refresher
Unterkieferprotrusionsschienen richtig abrechnen: Die Abrechnung nach GOZ
von Birgit Brunn, ZMV und Praxismanagerin, Oldenburg
Seit dem 01.01.2022 können gesetzlich versicherte Erwachsene mit behandlungsbedürftiger obstruktiver Schlafapnoe zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung mittels einer sogenannten Unterkieferprotrusionsschiene (UPS/UKPS) versorgt werden (Abruf-Nr. 50673079 ). In bestimmten Fällen sind bestimmte Zuzahlerleistungen vereinbarungsfähig ( 50674252 ). Wie eine UKPS beim privat vollversicherten Patienten bzw. bei Selbstzahlern abzurechnen ist, fasst dieser Beitrag zusammen.
Eine UKPS ist in der GOZ analog zu berechnen
Für privat versicherte Patienten oder für gesetzlich versicherte Patienten ohne Indikation bzw. Verordnung des Facharztes nehmen wir die Abrechnung nach den Regularien der GOZ/GOÄ vor. Da bis dato die Berechnung einer Therapie mittels Schnarch-Therapie-Geräte weder in der GOZ noch in der GOÄ durch eine weitere Gebührennummer geregelt ist, greifen wir auf eine analoge Abrechnung nach gemäß § 6 Abs. 1 GOZ zurück.
Informieren Sie den Kostenträger im Vorfeld!
Grundsätzlich empfiehlt es sich allein daher, die Kostenübernahme durch den privaten Kostenträger im Vorfeld überprüfen zu lassen bzw. eine Übersicht über die zu erwartenden Kosten vorlegen zu können. Sehr dienlich ist in solchen Fällen eine kurze schriftliche Wiedergabe des Befundes, um die Lage für die Versicherer begreiflicher zu machen (Muster unter Abruf-Nr. 50822001).
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