· Fachbeitrag · Prothetik
Einarbeiten einer Wurzelstiftkappe in vorhandene Teleskopprothese ‒ wie ist das zu berechnen?
Frage: „Der Zahn 41 mit einem Teleskop ist abgebrochen. Wir möchten in die vorhandene Teleskop-Prothese eine Wurzelstiftkappe bei 41 einarbeiten. Was kann ich dafür berechnen?“
Antwort: Nur bei Neuanfertigungen gibt es einen Ausschluss von Wurzelstiftkappen neben Teleskopkronen. Bei Wiederherstellungen ist dies nicht der Fall. Hier entscheidet aber der Befund über Regelversorgung oder Gleichartigkeit. Sie können folgende Festzuschüsse ansetzen:
- Befundgruppe 3.1, 3.2
- 1.1, 1.3, 1.5 und 6.2 oder 6.3 (für die Einarbeitung in die Prothese). Die Versorgung ist gleichartig.
- BEMA-Nrn. 21, 100b
- GOZ-Nrn. 5030, 5080
- Befundgruppe 4
- 4.8, 6.2 oder 6.3. Die Versorgung ist eine Regelversorgung.
- BEMA-Nrn. 21, 90 und 100b
Hinweis | Sie können selbstverständlich auch Glasfaserstifte oder adhäsive Befestigungen wählen. Entsprechend Ihrer Durchführung ändern Sie die BEMA-Positionen in gleichartige GOZ-Versorgungen.
Quelle: Ausgabe 12 / 2025 | Seite 1 | ID 50618590