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  • · Fachbeitrag · Prothetik

    Ein Befund, verschiedene Therapiemöglichkeiten ‒ die Abrechnung der ZE-Versorgungen

    | Eine wesentliche Eigenschaft des Festzuschuss-Systems ist, dass sich der Leistungsanspruch des Patienten bei einem bestimmten Ausgangsbefund in der Regel auch dann nicht ändert, wenn der Patient sich für eine aufwendigere Versorgungsform als die Regelversorgung entscheidet. Jedoch wirkt sich eine höherwertige Versorgung durchaus auf die Abrechnung der Leistungen aus ‒ sowohl im zahnärztlichen als auch im zahntechnischen Bereich. Anhand eines typischen Ausgangsbefundes werden nachfolgend einige Therapiemöglichkeiten und deren Abrechnung beschrieben. |

    Der Ausgangsfall

    Ein GKV-Patient, 55 Jahre alt, erscheint in der Praxis. Er hat beidseits eine verkürzte Zahnreihe im Oberkiefer, jeweils bis zum Zahn 4.

     

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