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  • · Fachbeitrag · Privatliquidation

    Rund um‘s Implantat (Teil 3): Berechnung der Nrn. 9140 bis 9170 sowie der OP-Zuschläge

    | In diesem dritten und abschließenden Teil zu Implantatversorgungen geht es um die Berechnung der Nrn. 9140 bis 9170 sowie der OP-Zuschläge, außerdem um die Gestaltung und Abrechnung des Recalls beim Implantatpatienten. |

    Abrechnung der GOZ-Nrn. 9140 bis 9170

    Nachfolgend werden die GOZ-Nrn. 9140, 9150, 9160 und 9170 zunächst beschrieben und anschließend die Abrechnung der Ziffern erläutert. Anhand von Beispielen werden Details, die bei der Abrechnung besondere Aufmerksamkeit verlangen, veranschaulicht.

     

    • GOZ-Nr. 9140: Intraorale Entnahme von Knochen

    Intraorale Entnahme von Knochen außerhalb des Aufbaugebietes ggf. einschließlich Aufbereitung des Knochenmaterials und/oder der Aufnahmeregion einschließlich der notwendigen Versorgung der Entnahmestelle, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich