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  • · Privatliquidation

    Componeers ‒ die Abrechnung bei Kassen- und Privatpatienten

    Bild: ©Сергей Кучугурный - stock.adobe.com

    | Componeers sind vorgefertigte Komposit-Schmelzschalen zur direkten Restauration ‒ für zahnmedizinische und rein kosmetische/ästhetische Korrekturen. Bei dem direkten Komposit-Veneering-System sind diese äußerst dünnen Schmelzschalen mit Komposit zu individualisieren. Weil es sich bei den Componeers um vorgefertigte Kunststoffschalen handelt, benötigt der Zahnarzt keinen Abdruck; die Restauration der Zähne kann somit in einer einzigen Sitzung durchgeführt werden. Lesen Sie, worauf Sie bei der Abrechnung dieser Leistung zu achten haben. |

    Abrechnung bei Kassenpatienten

    Die Leistung „Restauration von Frontzähnen oder Zahnhälsen mittels Componeers“ ist im BEMA nicht enthalten und deshalb nicht zulasten der GKV abrechnungsfähig. Daher muss der Zahnarzt mit dem GKV-Patienten vor dem Behandlungsbeginn eine schriftliche Vereinbarung gemäß § 8 Abs. 7 BMV-Z treffen.

    Die Abrechnung über GOZ/GOÄ

    Die für die Berechnung dieser Privatleistungen anzuwendende GOZ unterscheidet zwischen Vergütungen für Leistungen,