Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Privatliquidation

    Abrechnung von PZR-Leistungen in der GOZ

    Bild: ©Eric Fahrner - stock.adobe.com

    von Anita Koschny, Bayreuth, dental-consulting.net

    | Die Durchführung der Professionellen Zahnreinigung (PZR) gehört in nahezu allen Praxen zum Alltag. Hier bieten sich in der Abrechnung viele Potenziale, die in der Regel nicht ausgeschöpft werden. Wie Sie mit einem gut durchdachten Prophylaxeprogramm die Qualität Ihres PZR-Angebots und Ihren Honorarumsatz steigern können, erfahren Sie in diesem Beitrag. | 

    Abrechnung der PZR

    Die PZR wird durch die Leistungsinhalte der Nr. 1040 GOZ erfasst. Sie bildet die Grundlage für weitere Leistungen im Rahmen der PZR.

     

    GOZ
    Leistungsbeschreibung
    1,0-fach
    2,3-fach
    3,5-fach

    1040

    Professionelle Zahnreinigung

    1,57 Euro

    3,62 Euro

    5,51 Euro

    Abrechnungsbestimmungen

    Die Leistung nach Nr. 1040 GOZ ist je Zahn oder Implantat oder Brückenglied berechnungsfähig. Ihr Leistungsinhalt umfasst

    • das Entfernen der supragingivalen/gingivalen Beläge auf Zahn- und Wurzeloberflächen, einschließlich Reinigung der Zahnzwischenräume,
    • das Entfernen des Biofilms,
    • die Oberflächenpolitur und
    • geeignete Fluoridierungsmaßnahmen.

     

    Die Nr. 1040 GOZ ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 1020, 4050, 4055, 4060, 4070, 4075, 4090 und 4100 berechnungsfähig.