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  • · Fachbeitrag · Privatliquidation

    Abrechnung von funktionsanalytischen und funktionstherapeutischen Maßnahmen (Teil 1)

    | Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen sind immer reine Privatleistungen und werden deshalb von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Auch die Kostenübernahme durch private Kostenerstatter gestaltet sich manchmal schwierig - und erst recht die durch Beihilfen. Da es sich bei den Leistungen aber in der Regel um sehr aufwendige Maßnahmen handelt, gilt es umso mehr, diese korrekt und vollständig abzurechnen. Der nachfolgende Beitrag gibt eine Übersicht der Leistungen und erläutert einige Abrechnungsbesonderheiten. |

     

    • GOZ-Nr. 8000 (500 Punkte)

    Klinische Funktionsanalyse einschließlich Dokumentation

     

    Umfasst