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  • · Kinderzahnheilkunde

    IP bei der KFO-Behandlung: Wer erbringt die Leistungen?

    Bild: ©Davizro Photography - stock.adobe.com

    von Dental-Betriebswirtin Birgit Sayn, ZMV, sayn-rechenart.de

    | Wer kennt das nicht? Ein Kind wird zur kieferorthopädischen Behandlung überwiesen. Wer erbringt in einem derartigen Fall die IP-Leistungen ‒ der Hauszahnarzt, der Kieferorthopäde oder beide? |

     

    Kooperation Kieferorthopäde mit Hauszahnarzt

    IP-Leistungen dürfen sowohl von Zahnärzten als auch von Fachzahnärzten für Kieferorthopädie erbracht und abgerechnet werden. Der Kieferorthopäde hat sicherzustellen, dass das IP-Programm nicht doppelt ausgeführt und abgerechnet wird. Er ist verpflichtet, sich mit dem Hauszahnarzt abzustimmen, wer die IP-Leistungen durchführt. Dies ist entsprechend zu dokumentieren.

     

    MERKE | Die Dokumentation des Mundhygienestatus zur IP1 ist dabei Grundlage der Prophylaxebehandlung. Einmal gewählte Indizes sind im gesamten IP-Programm beizubehalten.