· Nachricht · Kassenabrechnung
Wie wird die adhäsive Befestigung einer Krone abgerechnet?
| Wie ist die adhäsive Befestigung einer Krone bei einem Kassenpatienten zu berechnen? Mit Einführung der neuen GOZ haben sich hier die Regeln geändert. |
Vor der Einführung der neuen GOZ wurde für eine adhäsive Wiederbefestigung einer Krone oder auch einer Brücke eine gleichartige Versorgung nach GOZ abgerechnet. Mit der neuen GOZ und der neuen GOZ-Nr. 2197 besteht die Möglichkeit, eine adhäsive Wiederbefestigung zu berechnen. Ob in Kombination dazu die Nr. 24a - oder für Brücken Nr. 95a/95b - in Ansatz zu bringen ist oder ob die GOZ-Nr. 2310 (5110) abgerechnet werden darf, muss noch (durch die KZBV) entschieden werden. Da die GOZ-Nr. 2197 eine eigenständige Position und keine Zuschlagsposition ist, könnten Sie sich bei der adhäsiven Wiederbefestigung einer Krone zum Beispiel für die Nr. 24a + GOZ-Nr. 2197 mit entsprechender Vereinbarung nach § 4 Abs. 5d BMV-Z bzw. § 7 Abs. 7 EKVZ entscheiden.