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  • · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Neuer Regelleistungskatalog in den Festzuschuss-Richtlinien als Folge des neuen BEL II

    | Der Regelleistungskatalog ist als Anlage zu den Festzuschuss-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vereinbart und schreibt vor, welche BEMA- und BEL II-Leistungen im Rahmen der Regelversorgung bei den verschiedenen Festzuschuss-Befundnummern erbracht und abgerechnet werden können. Durch die Einführung des neuen BEL II zum 1. April 2014 wurde eine Änderung des Regelleistungskatalogs notwendig. Daher musste der G-BA diese Richtlinie per Beschluss ändern. Dies ist zwischenzeitlich geschehen: Die neue Richtlinie wurde am 31. März 2014 im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat somit zum 1. April in Kraft. |

    Die Änderungen am Regelleistungskatalog

    Die umfangreichen Änderungen im Leistungsteil des neuen BEL II sollten vermuten lassen, dass auch der Regelleistungskatalog sich erheblich ändern würde. Das ist aber nicht der Fall. Bei detailliertem Vergleich zwischen dem alten und dem neuen Verzeichnis stellt sich heraus, dass lediglich bei den Befund-Nummern, bei denen die Halte- und/oder Stützvorrichtungen nach den BEL-Nrn. 202-x, 203-x, 204-x, 380-x bzw. 381-x eine Rolle spielen, Änderungen erfolgt sind. Das hängt mit der Einführung von Sammelpositionen für diese Leistungsnummern zusammen. In der Übersicht auf der folgenden Seite wird dies am Beispiel der Befundnummer 3.1 verdeutlicht.

     

    Bei den Befundnummern 4.1, 4.2, 5.1, 5.2, 5.3 und 6.3 sind die gleichen zahntechnischen Leistungen betroffen wie bei der Befundnummer 3.1. Daher ergeben sich sinngemäß die gleichen Anpassungen.