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  • · Kassenabrechnung

    KZBV startet dreiteiliges Videoprojekt zum Inkrafttreten der neuen PAR-Richtlinie am 01.07.2021

    Bild: ©magele-picture - stock.adobe.com

    | Am 04.06.2021 hat Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) in einer Presseinformation verkündet, dass sie die zum 01.07.2021 in Kraft tretende neue Parodontitis-Richtlinie mit einem dreiteiligen Videoprojekt begleitet. Teil 1 ist bereits verfügbar ( kzbv.de/par-richtlinie ). Dargestellt werden in dem Video u. a. die neue Leistungsstrecke der systematischen PAR-Therapie sowie zentrale standespolitische und wissenschaftliche Hintergründe. Die Teile 2 und 3 des Projekts ‒ u. a. mit Informationen zur Abrechnung der Leistungen auf Basis neuer BEMA-Positionen ‒ werden laut KZBV in den nächsten Wochen veröffentlicht. |

     

    Erläutert werden dann Formulare, die Beantragung, Bewertung und Abrechnung der neuen Leistungen inklusive entsprechender Übergangsregelungen. Bei den besonderen Leistungen zur PAR-Behandlung vulnerabler Gruppen nach § 22a SGB V stehen insbesondere die einzelnen Leistungsbestandteile der modifizierten Behandlungstrecke im Fokus.

     

    PRAXISTIPP | Die neuen BEMA-Positionen zu PAR-Richtlinie mit den wichtigsten Abrechnungsregeln können Sie bereits in AAZ 06/2021, Seite 2 ff., nachlesen. In Folgebeiträge ab Ausgabe 07/2021 erfahren Sie dann anhand von Praxisbeispielen alles Wichtige, um die neue PAR-Richtlinie in der Versorgung ihrer Patienten zielgerichtet umzusetzen.

     
    Quelle: ID 47450092