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  • · Kassenabrechnung

    Kann für die Kontrolle einer semipermanenten Schienung die BEMA-Nr. K7 abgerechnet werden?

    Bild: ©Volker Witt - stock.adobe.com

    | FRAGE: „Für eine semipermanente Schienung berechnen wir je Interdentalraum die BEMA-Nr. K4. Kann daneben für die Kontrolle dieser Schienung die BEMA-Nr. K7 berechnet werden?“ |

     

    Antwort: Sehen wir uns dazu die Leistungsbeschreibung der Position K7 gemäß BEMA genauer an: „Kontrollbehandlung, ggf. mit einfachen Korrekturen des Aufbissbehelfs oder der Fixierung.” Maßnahmen sind hier beispielsweise

    • Polieren von rauen Stellen und Glätten scharfer Kanten am Aufbissbehelf,