· Fachbeitrag · Kassenabrechnung
gematik setzt elektronische Ersatzbescheinigung aus ‒ aktuelle Informationen und Hintergründe
| Seit Oktober 2024 gibt es die elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Sie soll die bisherige papiergebundenen Form ablösen (vgl. AAZ 09/2024, Seite 3 ff.). Aktuell informiert die gematik, dass das Verfahren zur eEB vorübergehend teilweise ausgesetzt wurde. Praxen können den elektronischen Versicherungsnachweis daher zurzeit nicht selbst bei Krankenkassen anfordern. Allerdings können Versicherte die eEB weiterhin über ihre Krankenkassen-App an die Praxis übermitteln lassen, sofern die Praxis das Verfahren bereits nutzt. AAZ fasst die Hintergründe und die bestehenden Verfahren zum Versicherungsnachweis zusammen. |
Warum wurde das Verfahren ausgesetzt?
Hintergrund sei, so die gematik eine vom Chaos Computer Club (CCC) entdeckte Schwachstelle, die bereits an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemeldet wurde. Sobald diese Schwachstelle behoben ist, will man den vollständigen Betrieb des Verfahrens wieder aufnehmen. Das ist Anlass genug, die verschiedenen Verfahren zum Nachweis des Leistungsanspruchs eines GKV-Patienten noch einmal näher zu beleuchten.
Die möglichen Verfahren zum Versichertennachweis
Das reguläre Prozedere der Online-Stammdatenabgleich. Ist dieser nicht möglich oder kann die eGK nicht eingelesen werden, muss das sogenannte Ersatzverfahren durchgeführt werden. Mögliche Varianten sind:
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