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  • · Kassenabrechnung

    Friktionselement in eine Sekundärteleskopkrone nachträglich einarbeiten ‒ wie abrechnen?

    Bild: ©buyanskyy.com Buyanskyy Dmytro - adobe.stock.com

    von Dental-Betriebswirtin Birgit Sayn, ZMV, sayn-rechenart.de

    | Teleskopkronen halten durch die aus gefrästen Wänden resultierende Haftreibung. Mit zunehmender Tragedauer lässt die Friktion nach, wobei aktivierbare und auswechselbare Friktionselemente die Haftreibung von Verbindungsvorrichtungen erhöhen und grundsätzlich nachträglich eingearbeitet werden können. Aber gibt es dafür einen Festzuschuss? Und welche Honoraroptionen bestehen? |

    Erstmaliges Einarbeiten von Friktionselementen

    Auch wenn Sie normalerweise in Ihrem KZV-Bereich Wiederherstellungen ‒ bis auf Ausnahmefälle ‒ nicht vorab genehmigen lassen müssen (vereinfachtes Verfahren), sollten Sie beim späteren Einarbeiten von Friktionselementen an Teleskopkronen davon abweichen und eine Genehmigung von der Krankenkasse einholen. Die Festzuschuss-Richtlinien enthalten keine eindeutige Zuordnung. Da jedoch das Wiederherstellen der Funktion des Zahnersatzes im Vordergrund steht, können für wissenschaftlich anerkannte Methoden Festzuschüsse gewährt werden.

     

    Die Art der Wiederherstellungsmaßnahme ist im Bemerkungsfeld des HKP zu beschreiben, z. B. „Einarbeiten Quick-tec Friktionselement in Sekundärteleskopkrone“. Nur wenn die Krankenkasse den Sachverhalt nachvollziehen kann, ist ein gewährter Festzuschussbefund rechtssicher erteilt.