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  • · Fachbeitrag · Heilfürsorge

    Vergütung für Behandlung von Angehörigen der Bundespolizei und der Bundeswehr steigt rückwirkend zum 01.01.2024

    | Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) eine Anpassung der Vergütungen für diese beiden Heilfürsorgeträger vereinbart. Darüber informierte die KZBV am 12.01.2024 per Rundschreiben. Die Punktwerte steigen im Bereich Zahnersatz um 4,22 Prozent, für zahnärztliche Leistungen ohne Zahnersatz insgesamt um 2,5 Prozent. Die neuen Vergütungen gelten bereits seit dem 01.01.2024. Inzwischen wurde die Vereinbarung von den zuständigen Ministerien unterzeichnet und ist damit rechtskräftig. |

     

    Wie die KZBV mitteilt, wurde bei den Verhandlungen deutlich, dass die äußerst schwierigen Rahmenbedingungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zunehmend auch andere Versorgungsbereiche beeinflussen. Dabei spielen die Punktwertabschläge im Rahmen des sog. GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG) eine Rolle (AAZ 11/2022, Seite 5). Trotz allem, so die KZBV weiter, lägen die Abschlüsse immer noch deutlich über den GKV-FinStG-bedingten Abschlüssen in der GKV und machten damit die im Vergleich zur GKV deutlich attraktivere Vergütung für diese Patientenklientel deutlich.

     

    • Punktwerte der Heilfürsorgeträger zum 01.01.2024
    Bundespolizei
    Bundeswehr
    (Basis) PW 2023
    PW-Steigerung für 2024
    PW seit 01.01.2024

    KCH/KG/KB/PAR

    KCH/KG/KB/PAR/IP

    1,3476

    0,0337

    1,3813

    IP

    1,4373*

    0,0359*

    1,4732*

    KFO

    KFO

    1,1572

    0,0289

    1,1861

    ZE

    ZE

    1,1572

    0,0488

    1,2060

    Sprechstundenbedarf

    Sprechstundenbedarf

    1,9063

    0,0477

    1,9541

     

    * gilt nur für Bedienstete der Bundespolizei

    Quelle: Ausgabe 02 / 2024 | Seite 1 | ID 49872403