· Fachbeitrag · Endodontie
Zirkulärer präeendodontischer Aufbau ‒ so beraten und kalkulieren Sie richtig
von Jana Brandt, ZMV, individuelles Praxismarketing & Abrechnungsbetreuung InPrA, Sangershausen
| Bei bestimmten endodontischen Behandlungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kann ein zirkulärer präendodontischer Aufbau zweckmäßig sein: Er kann nicht nur den Behandlungserfolg steigern, sondern auch Extraktion vorbeugen und dadurch wiederum Regresse zu vermeiden helfen. Der Haken dabei: Der zirkuläre präendodontische Aufbau ist im GKV-Sachleistungskatalog nicht enthalten. Daher gilt es, den Patienten sorgfältig zu beraten und das Honorar wirtschaftlich zu kalkulieren. |
Strenge GKV-Vorgaben erfordern eine sorgfältige Diagnostik
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist der Umfang endodontischer Leistungen stark begrenzt. Selbst wenn ein Zahn aus zahnmedizinischer Sicht „erhaltungsfähig“ ist, macht die Behandlungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA; online unter iww.de/s10651) in Teil B. III. unter den Abschnitten 9, 9.1, 9.5 und 10 eigene Vorgaben dazu, wann eine endodontische Behandlung angezeigt ist (vgl. AAZ 06/2024, Seite 2 ff.). Werden diese nicht erfüllt, ist die Entfernung des betroffenen Zahnes geboten. Daher ist eine eingehende Diagnostik unabdingbar, denn Regresse können die Folge sein, sobald die Kombination WK/WF und danach X1/X2 allzu auffällig wird.
Auch Behandlungsversuche sind keine Leistung der GKV via BEMA. Oft wird im Vorfeld röntgenologisch kontrolliert, die Einhaltung der Richtlinie geprüft und bei Leistung nach Richtlinie die Optionen der privaten Zusatzleistungen beraten. In all diesen diagnostischen Leistungen sollte die Zahnsubstanz eine weitere Rolle spielen. Ist der Zustand der Zahnsubstanz grenzwertig oder gar schon tief zerstört, ist auch hier die Prognose kritisch abzuwägen.
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