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  • · Fachbeitrag · Dokumentation

    Welche Folgen hat eine mangelhafte Dokumentation für die Behandlung von Privatpatienten?

    von Angelika Schreiber, ZMV, Hockenheim

    | FRAGE: „Mit großem Interesse habe ich Ihren Beitrag über die Folgen mangelhafter Dokumentation gelesen (AAZ 12/2023, Seite 8 ff.). Das darin enthaltene Beispiel bezieht sich allerdings nur auf einen gesetzlich versicherten Patienten. Können Sie auch für Privatpatienten ein entsprechendes Beispiel geben?“ |

     

    Antwort: Die privaten Kostenträger machen weniger bzw. andere Vorgaben als die gesetzliche Krankenversicherung. So gibt es z. B. bei den privaten Krankenversicherern keine Wirtschaftlichkeitsprüfung. Ungeachtet dessen sind auch beim PKV-Patienten die gesetzlichen und rechtlichen Vorgaben (Patientenrechtegesetz, Musterberufsordnung etc.) zu beachten.

    Nur, was dokumentiert ist, kann auch abgerechnet werden

    Eine mangelhafte Dokumentation erschwert die Nachvollziehbarkeit des Behandlungsablaufs und die Weiterbehandlung sowohl für den denselben Zahnarzt als auch durch Mit- oder Folgebehandler (Zahnärzte/Fachärzte). Befunde müssen gesichert, Untersuchungsergebnisse festgehalten werden, andernfalls ist die Therapiesicherung nicht gewährleistet. Insofern bedeutet eine mangelhafte Dokumentation gleichzeitig auch Honorarausfall; denn was nicht in der Behandlungsdokumentation erscheint, kann auch nicht in der Berechnung umgesetzt werden.