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    EBZ: Fehlerverfahren sowie Besonderheiten bei KGL und KBR

    Bild: ©magele-picture - stock.adobe.com

    | Seit dem 01.07.2022 läuft in Deutschlands Zahnarztpraxen die Einführungsphase des elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahrens (EBZ; AAZ 07/2022, Seite 2 ff. und AAZ 06/2022, Seite 2 ff.) Nach welchem Algorithmus die Datensätze automatisiert geprüft werden und was für die Beantragung von Leistungen bei Kiefergelenkserkrankungen (KGL) und Kieferbruch (KBR) aus BEMA, Teil 2 gilt, erklärt dieser Beitrag. |

    Fehlerverfahren

    Es zeigt sich zunehmend, auch in der Kommunikation mit den Krankenkassen, dass die in der Technischen Anlage vorgesehene EDV-gestützte Verarbeitung ohne Eingriff des Menschen bei den Krankenkassen durchaus vorgesehen ist. Die sog. Dunkelfeldverarbeitung bedeutet dabei, dass im Falle der Lesbarkeit und inhaltlichen Eindeutigkeit der Daten eine Bearbeitung bzw. Genehmigung von Leistungen automatisiert erfolgen kann. Das soll dann auch zu der zeitlichen Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens führen. Dazu werden die übermittelten Daten einer mehrstufigen Prüfung unterzogen.

     

    • So läuft das mehrstufige Prüfverfahren ab
    • Im Rahmen einer „Vorprüfung“ werden die Übertragungsdateien insbesondere auf ihre physikalische Lesbarkeit und Gültigkeit der Kommunikationspartner geprüft.

     

    • Danach erfolgt eine schematische Validierung der Übertragungsdateien. Dabei finden eine Struktur-, Syntax- und teilweise bereits Schlüsselprüfungen statt. Sind diese Prüfungen ungültig, wird die Datei zurückgewiesen. Dabei entsteht die sog. „Fehlernachricht“, dies insbesondere auch dann, wenn der Versicherte nicht im Datenbestand der Krankenkasse geführt ist.

     

    • Sind die vorgenannten Prüfungen erfolgreich absolviert, erfolgt eine automatisierte Genehmigung.

     

    • Fachliche Fehler bzw. Implausibilitäten sind nicht Bestandteil des Fehlerverfahrens. Sie führen stattdessen zu einer Ablehnung des Antrags und werden durch die Fachverfahren der Krankenkassen mittels einer „Antwortnachricht“ an den Absender übermittelt. Das sind insbesondere Fälle, in denen die Planungen inhaltlich zu Fragen führen oder in denen in den Freitext-/Bemerkungsfeldern Eingaben gemacht wurden, die von einer Maschine nicht ausgewertet werden können.