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  • 22.02.2018 · Fachbeitrag · BG/UV-Abrechnung

    Können einem UV-Patienten Mehraufwendungen nach GOZ in Rechnung gestellt werden?

    Werden Versicherte aufgrund eines Unfalls in der Zahnarztpraxis behandelt, so wird über den Unfallversicherungsträger nach dem „Gebührenverzeichnis Versorgung der Unfallverletzten und Berufserkrankten mit Zahnersatz und Zahnkronen“ – kurz BU – abgerechnet. Die Gebühren sind allerdings niedriger als in der GOZ. Regelmäßig stellt sich daher die Frage, unter welchen Umständen dem Patienten Mehrkosten im Zusammenhang mit Zahnersatz in Rechnung gestellt werden können.