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    Die korrekte Abrechnung und Zuordnung von Begleitleistungen

    Bild: ©blende40 - stock.adobe.com

    von Angelika Schreiber, Hockenheim

    | Die Abrechnung komplexer Behandlungen bei GKV-Patienten erfordert im Vorfeld eine exakte Planung. Sind Leistungen nicht im Leistungskatalog der GKV enthalten oder entsprechen sie nicht den Richtlinien oder dem Wirtschaftlichkeitsgebot, ist vielfach ‒ unter Beachtung des Zuzahlungsverbots ‒ eine Privatvereinbarung mit dem Patienten möglich und auch erforderlich. In der GKV selbst bedarf es einer genauen Trennung und Zuordnung der Leistungen in die jeweiligen Abrechnungsbereiche ‒ wobei begleitende Leistungen ggf. zu kennzeichnen sind. Der folgende Behandlungsfall gibt Aufschluss über die Vorgehensweise. |

    Behandlungsfall

    Der Patient erscheint zur Vorsorgeuntersuchung. Zusammen mit den durchgeführten diagnostischen Leistungen ergibt sich folgender Behandlungsbedarf: Zahn 17 (pw) ist überkronungsbedürftig und soll mit einer Teilkrone versorgt werden, das gelockerte Inlay an 37 muss adhäsiv wiedereingegliedert werden. Die Zähne 25, 26 sind aufgrund der kariösen Defekte behandlungsbedürftig. Zudem muss die plastische Füllung an Zahn 24 nachpoliert werden.

     

    Der Patient entscheidet sich für Komposit-Restaurationen. Darüber hinaus wünscht er den Austausch der verfärbten Füllung an Zahn 15.