Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Ästhetische Zahnheilkunde

    So rechnen Sie eine Odontoplastik bei gesetzlich und privat versicherten Patienten richtig ab

    von Anita Göbel (geb. Koschny), Hummeltal, dental-consulting.net

    | Eine Odontoplastik ist die Umformung des Zahnes. Sie wird häufig im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung oder einer Parodontitistherapie durchgeführt, aber auch, um kosmetische Defizite minimalinvasiv auszugleichen (für Indikationen siehe Exkurs am Ende des Beitrags). In der Praxis werden oft „Gefälligkeitsfüllungen” zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und des Budgets erbracht. Wie Sie dies vermeiden, zeigt dieser Beitrag anhand von drei Beispielen. |

    Die Analogabrechnung ist Fluch und Segen zugleich

    Die Odontoplastik ist weder in der GOZ noch im BEMA abgebildet und kann nur als Analogposition wie in nachfolgendem Beispiel abgerechnet werden:

     

    • Beispiel: Nr. 2170a GOZ: Odontoplastik entsprechend Nr. 2170 GOZ Einlagefüllung, mehr als zweiflächig
    Leistung
    Punkte
    1,0-fach
    2,3-fach
    3,5-fach

    Zahnumformung in Adhäsivtechnik

    1709

    96,12 Euro

    221,07 Euro

    336,41 Euro