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  • 22.03.2018 · Fachbeitrag · Abrechnungstipp

    Die Nbl 1 ist auch für Maßnahmen zur Vermeidung einer übermäßigen Blutung berechenbar

    | Der Leistungstext der BEMA-Nr. 36 (Nbl 1) lautet: „Stillung einer übermäßigen Blutung“. Demnach kann die Nbl 1 eigentlich nur für Maßnahmen zum Stillen einer Blutung, die über den normalen Rahmen hinausgehen, abgerechnet werden. In der Regel wird der Ansatz der BEMA-Nr. 36 jedoch auch für Maßnahmen anerkannt, die nicht dem Stillen, sondern dem Verhüten einer derartigen Blutung dienen. |