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  • 22.06.2018 · Fachbeitrag · Abrechnungstipp

    Das Entfernen einer Krone und eines darunterliegenden Wurzelstifts ist separat berechenbar!

    In der Praxis kommt relativ häufig vor, dass eine insuffiziente Krone entfernt werden muss. Manchmal stellt sich dabei heraus, dass ein im Wurzelkanal verankerter metallischer oder keramischer Stift – ein Schrauben- oder Stiftaufbau – defekt oder gelockert ist und daher ebenfalls nicht im Zahn verbleiben kann. Dann wird nach der Krone auch noch der Stift entfernt.