22.11.2017 · Fachbeitrag · Abrechnungstipp
BEMA-Nr. 23 (Ekr) an einem Zahn in derselben Sitzung zweimal berechnungsfähig
Die BEMA-Nr. 23 (Ekr) hat zwei unterschiedliche Leistungsinhalte: zum einen die Abnahme einer Krone, zum anderen die Entfernung eines defekten Wurzelstifts. Das führt dazu, dass die EKr u. U. zweimal an einem Zahn abgerechnet werden kann.
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