21.09.2018 · Fachbeitrag · Abrechnungstipp
Abformungen: Auch ein individualisierter Konfektionslöffel genügt dem Leistungsinhalt der GOZ-Nr. 5170
In unterschiedlichsten Behandlungssituationen machen ungünstige Zahnbogen- und Kieferformen wie z. B. ein untypisches Länge-Breite-Verhältnis des Kiefers, Zahnfehlstellungen oder Exostosen und/oder tief ansetzende Bänder die Anwendung eines individuellen Abformlöffels bei einer anatomischen Abformung notwendig. Der Leistungsbeschreibung der GOZ-Nr. 5170 genügt dabei nicht nur ein vollständig laborseitig hergestellter individueller Löffel. Auch der Einsatz eines an individuelle Gegebenheiten angepassten Konfektionslöffels erfüllt den Leistungsinhalt.
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