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  • · Fachbeitrag · Abrechnung

    Schraubenbruch bei Implantataufbau: Was ist beim Kassenpatienten zu beachten?

    | Kaum eine Praxis bleibt davon verschont: Schraubenfrakturen treten systemunabhängig auf. Der Kassenpatient geht in der Regel davon aus, dass die notwendigen Leistungen von der Krankenkasse - anteilig oder insgesamt - übernommen werden. Wie die Lage aber tatsächlich aussieht und wie die Zahnarztpraxis von Beginn der Behandlung an damit umgehen sollte, wird nachfolgend anhand eines Fallbeispiels erläutert. |

    Behandlungsfall Implantatlockerung - eine Patientin in Not

    Die Mitarbeiterin einer Zahnarztpraxis nimmt ein Telefonat entgegen. Eine Kassenpatientin bittet um einen kurzfristigen Termin zur Kontrolle, da oben rechts das Implantat locker sei. Die Mitarbeiterin ruft bereits zu Beginn des Telefonats die Patientin in der EDV auf und prüft die Eintragungen vom letzten Praxisbesuch, den 01-Befund und ob im internen Bemerkungsfeld Eintragungen zum Implantat vermerkt sind. Die standardisierten Eingaben von Zusatzinformationen - insbesondere zu Fremdimplantaten - sind im Rahmen von Wiederherstellungen und Neuversorgungen hilfreich.

     

    Was tun, wenn andernorts inseriert wurde?

    Handelt es sich um ein Implantat, das andernorts inseriert und prothetisch versorgt wurde, kann der Patient bereits telefonisch gebeten werden, seinen Implantatpass oder die damalige Rechnung - soweit vorhanden - zum Termin mitzubringen, wenn der Praxis keine Details vorliegen. Alternativ kann der Patient die ehemalige Praxis anrufen und die erforderlichen Daten in Erfahrung bringen (Datum der Insertion, Hersteller, Lot-Nummer Implantat und -aufbau etc.). Die Recherche spart allen Beteiligten viel Zeit und Geld.