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  • · Fachbeitrag · Abrechnung

    Die richtige Abrechnung von Begleitleistungen bei gleich- und andersartigen Versorgungen

    | „Über Kasse oder Privat?“ Diese Frage stellt sich regelmäßig bei der Abrechnung von Zahnersatz und Zahnkronen, wenn die Versorgung über die Regelversorgung hinausgeht und eine gleich- oder andersartige Versorgung darstellt. Besonders schwierig ist die Abrechnung von Begleitleistungen bei Mischfällen. Hier muss genau überlegt werden, ob die Begleitleistung zur Regelversorgung gehört bzw. auch bei der Regelversorgung angefallen wäre oder ob diese für nur für die Privatleistung angefallen ist. Dazu drei Beispiele. |

     

    • Beispiel 1: Versorgung mit einer Vollkeramikkrone an Zahn 26

     

    Datum
    Zahn
    Leistung
    Leistungsbeschreibung
    Anzahl

    1. Sitzung: Präparation

    1.8.

    26

    BEMA-Nr. 40

    Infiltrationsanästhesie

    1 x

    26

    BEMA-Nr. 12

    Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen

    1 x

    26

    BEMA-Nr. 49

    Exzision von Mundschleimhaut oder Granulationsgewebe

    1 x

    26

    BEMA-Nr. 13b

    Präparieren einer Kavität …

    1 x

    2. Sitzung: Anprobe

    7.8.

    26

    GOZ-Nr. 0090

    Intraorale Infiltrationsanästhesie

    1 x

    3. Sitzung: Eingliederung

    15.8.

    26

    BEMA-Nr. 40

    Infiltrationsanästhesie

    1 x

     
     

    Erläuterungen

    Die Leistung stellt eine gleichartige Versorgung dar, da der Zahn „ww“ ist und daher Anspruch auf eine Krone besteht. Somit sind für die Präparation alle konservierenden Begleitleistungen als Sachleistungen über die Krankenkasse abzurechnen.