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  • · Fachbeitrag · Abrechnung

    Abrechnung nach Bema und GOZ: Kompositfüllungen in Adhäsivtechnik und endodontische Leistungen

    | Unsere Serie zur Gegenüberstellung verschiedener Behandlungsfälle aus einzelnen Leistungsbereichen, in denen die Abrechnung nach GOZ und nach Bema dargestellt wird, setzen wir heute mit Ausführungen zu Kompositfüllungen in Adhäsivtechnik und zu endodontischen Leistungen fort. |

    Kompositfüllungen in Adhäsivtechnik

    Im folgenden Beispiel einer Behandlung mit Kompositfüllungen in Adhäsivtechnik wird die Berechnung nach Bema und GOZ dargestellt und es erfolgt zusätzlich eine Gegenüberstellung des Honorars. Um die Leistungen in Bema und GOZ vergleichen zu können, wird davon ausgegangen, dass der Patient eine Ausnahmeindikation wie Niereninsuffizienz oder eine nachgewiesene Amalgamallergie vorweist.

     

    • Abrechnungsbeispiel
    Datum
    Zahn
    Behandlung
    Bema
    Bema-
    Honorar*
    GOZ
    GOZ-
    Honorar*

    8.3.

    16

    Infiltrationsanästhesie

    40 (I)

    7,04 Euro

    0090

    7,76 Euro

    Anästhetikum

    -

    -

    0,78 Euro

    16

    Indirekte Überkappung

    25 (Cp)

    5,28 Euro

    2330

    13,45 Euro

    16

    Dreiflächige Kompositfüllung in Adhäsivtechnik

    13g

    73,92 Euro

    2100

    83,05 Euro

    14.3.

    16

    Kontrolle der Füllung und Nachpolitur

    -

    -

    2130

    13,45 Euro

    34

    Einflächige okklusale Kompositfüllung in Adhäsivtechnik

    13e

    45,76 Euro

    2060

    68,17 Euro

    15.4.

    34,46

    Kontrolle und Nachpolitur beider Füllungen, die Füllung regio 46 ist bei einem anderen Zahnarzt erfolgt

    106/sK

    8,80 Euro

    2 x 2130

    26,90 Euro

    149,60 Euro

    213,56 Euro