· Nachricht · Abformungen
Ist die Wiederholung eines Funktionsabdrucks erneut ansatzfähig?
FRAGE: „Kann ich einen Funktionsabdruck, der wiederholt werden musste, nochmal berechnen?“
Antwort: Das Honorar für den Funktionsabdruck können Sie beim gesetzlich versicherten Patienten nicht doppelt berechnen, aber die Abformmaterialien. Beim Privatpatienten könnte man das Honorar und das Material der Abdruckwiederholung berechnen, wenn der Grund der Wiederholung beim Patienten liegt. Diese Begründung sollte dann auch in der Rechnung aufgeführt werden.
Quelle: ID 50713067