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  • · Fachbeitrag · Zuzahlungen

    Praxisgebühr entfällt - Zuzahlungen bleiben

    | Zum 1. Januar 2013 wird die Praxisgebühr abgeschafft. Der Wegfall dieser im Jahre 2004 eingeführten Gebühr wird von Patienten und Zahnärzten begrüßt. In den Zahnarztpraxen entfällt bürokratischer Aufwand und für viele Patienten wird der Zugang zu den Gesundheitsleistungen vereinfacht. Andere Zuzahlungen gibt es aber weiterhin. |

     

    Organisatorische Erleichterungen

    Die Praxen mussten bislang dem Patienten die Zahlung der Praxisgebühr quittieren und den Zahlungseingang zum Beispiel in einem Kassenbuch buchen. Dies entfällt nun genauso wie die Bargeldkasse mit all den damit verbundenen Unwägbarkeiten. Die organisatorischen Erleichterungen machen sich mit dem Beginn des Jahres 2013 sofort in der Praxis bemerkbar.

     

    Die EDV-technische Umsetzung in den Abrechnungsprogrammen kann hingegen nicht sofort erfolgen. Zum einen muss die Abrechnung der konservierend-chirurgischen und der kieferorthopädischen Leistungen für das Quartal IV/2012 abgeschlossen werden. Zum anderen müssen die Daten für die Verrechnung der Praxisgebühr noch zur Abrechnung von Altfällen für eine gewisse Zeit darstellbar sein. Wie lange dies ist, hängt für die Primärkassen von den regional unterschiedlichen Gesamtverträgen der einzelnen KZVen ab; bei den Ersatzkassen ist im EKV-Z bundeseinheitlich eine Frist von einem Jahr geregelt, gerechnet vom Ende des Quartals an, in dem die Leistung erbracht wurde.