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  • · Fachbeitrag · Zahnersatz

    Härtefalle, Regel-/Mischversorgung und Direktabrechnung sicher handhaben

    von Birgit Brunn, ZMV und Praxismanagerin, Oldenburg

    Welche Abrechnungskraft kennt es nicht? Die Zahnärztin oder der Zahnarzt gibt zwischen Tür und Angel die Anweisung, für einen gesetzlich versicherten Patienten einen Heil- und Kostenplan (HKP) zu erstellen. Gewünscht ist eine Regelversorgung. Zugleich soll geprüft werden, ob ein Härtefall vorliegt. Die Planung offenbart, dass der Befund, die vom Zahnarzt angedachte Versorgung, die Vorgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die vom Patienten gewünschte Versorgung nicht zusammenpassen. Eine sorgfältige Abstimmung zwischen Behandelnden und Abrechnungskräften sowie eine klare Kommunikation mit dem Patienten beugen dem vor.

    Wenn die Regelversorgung andersartig wird ...

    Der Auftrag der Zahnärztin oder des Zahnarztes zur Erstellung eines HKP für GKV-Patienten lautet gern mal so „Bitte im UK festsitzenden ZE (Kronen und Brückenglieder), NEM, ohne Verblendung im Seitenzahnbereich, Regelversorgung, bitte Überprüfung Härtefall veranlassen. Patient möchte keine Prothese tragen.“

     

    Der Befund ist in die Praxisverwaltungssoftware (PVS) eingegeben und die Zahnersatzversorgung wird eingetragen. Nun ergibt sich folgendes Szenario: Wegen zahlreicher behandlungsbedürftiger Zähne ist die Notwendigkeit der Versorgung mit Kronen zwar gegeben, jedoch ergibt sich durch zahlreiche fehlende Zähne die Regelversorgung mit einer Teilprothese und nicht mit Brückengliedern. D. h., die vom Patienten gewünschte Versorgung ist andersartig – mit den Regularien der Direktabrechnung.