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  • · Fachbeitrag · Veranlasste Leistungen

    Vereinfachte Verordnung von Heilmitteln durch Zahnärzte ab dem 01.10.2020

    | Die Verordnung von Heilmitteln durch Vertragszahnärzte soll ab dem 01.10.2020 deutlich vereinfacht werden. Entsprechende Änderungen der zahnärztlichen Heilmittel-Richtlinie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen. Im Mittelpunkt der Beratungen des G-BA stand die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben, mit denen die Verordnungssystematik für Heilmittel im zahnärztlichen und ärztlichen Bereich neu geregelt wurde. AAZ gibt eine Übersicht der Änderungen. |

    Leistungserbringer-Verzeichnis

    Der GKV-Spitzenverband veröffentlicht eine Liste über die zugelassenen Leistungserbringer (Physiotherapeuten und Logopäden) mit den jeweils maßgeblichen Daten des Leistungserbringers. Damit erhalten alle Vertragszahnärzte und die Versicherten Zugang zu einer zentralen Übersicht von Heilmittelerbringern.

    Abschaffung der Regelfallsystematik

    Ab dem 01.10. entfällt die Notwendigkeit, zwischen Verordnungen innerhalb und außerhalb des Regelfalls zu unterscheiden. Es wird nicht mehr unterschieden in Erstverordnung, Folgeverordnung und Verordnung außerhalb des Regelfalls. Stattdessen gibt es einen Verordnungsfall und daran angeknüpft eine sogenannte „orientierende Behandlungsmenge“. Ein Verordnungsfall umfasst alle Heilmittelbehandlungen für einen Patienten aufgrund derselben Indikation und derselben Indikationsgruppe nach dem Heilmittelkatalog Zahnärzte.