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  • · Umsetzung neue PAR-Abrechnung

    Neue PAR-Richtlinien ‒ neues Abrechnungsmodul und Feststellungscodes

    Bild: ©Ivan Traimak - stock.adobe.com

    | Seit der Juni-Ausgabe informiert AAZ Sie über die neuen PAR-Richtlinien und die BEMA-Positionen für die PAR-Behandlung. Auch viele Fragen wurden beantwortet. In diesem Beitrag geht es um einige technische Aspekte. Anlass ist die aktuell erschienene Beschreibung des „PAR-Abrechnungsmoduls für den Einsatz in der Zahnarztpraxis“, die von der KZBV überarbeitet und ergänzt wurde. |

    Aktuelle Modulbeschreibung der KZBV

    Am 18.08.2021 hat die KZBV den Softwareherstellern eine neue Version des PAR-Abrechnungsmoduls zur Verfügung gestellt. Zum einen sind darin neue bzw. veränderte Datensatzfelder beschrieben; zum anderen sind bereits diverse Feststellungscodes auf Leistungsebene enthalten. Diese unterstützen die Zahnarztpraxis bei der richtigen Erstellung der Abrechnung. Auf einige wichtige Feststellungen im Zusammenhang mit den neuen Gebührenpositionen wird nachfolgend eingegangen.

    1. Klarstellungen zu Datensatzfeldern

    Neues Feld „Datum Beginn der UPT“

    Es wurde ein neues Feld „Datum Beginn der UPT“ eingeführt. Hier ist das Datum einzutragen, an dem die erste UPT-Leistung erbracht wurde. Ab dem Beginn der UPT-Phase ist dieses Datum bei der Abrechnung von Leistungen aus diesem Behandlungsfall immer anzugeben.