Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · TI

    So nutzen Sie die Komfortsignatur in der Praxis!

    von Angelika Schreiber, ZMV, Hockenheim

    | Die Digitalisierung verspricht eine Vereinfachung und Beschleunigung der Arbeitsabläufe in der Zahnarztpraxis. Dass der Ausbau der Telematik-Infrastruktur (TI) trotzdem eher zögerlich und holprig verläuft, liegt nicht nur an den „Kinderkrankheiten“ der bereitgestellten Lösungen, sondern auch teilweise am fehlenden Verständnis für die Notwendigkeit der Digitalisierung. Zudem werden einzelne Elemente der TI in den Zahnarztpraxen noch nicht voll genutzt, wie zum Beispiel die Komfortsignatur. Allein angesichts des hohen Fachkräftemangels scheint es verwunderlich, dass noch immer zahlreiche Zahnarztpraxen die Einzelsignatur verwenden und den damit verbundenen größeren Verwaltungsaufwand in Kauf nehmen. |

    Die Komfortsignatur ist die komfortabelste QES

    Elektronische medizinische Dokumente wie z. B. Heil- und Kostenpläne, eRezept, eAU, müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) unterzeichnet werden. Diese ersetzt die Unterschrift per Hand. Zum Signieren wird der elektronische Heilberufsausweis des (Zahn-)Arztes (eHBA) ins Kartenlesegerät gesteckt und eine sechs- bis achtstellige PIN eingegeben. Die Vergütung seitens der KZV erfolgt im Rahmen der TI-Pauschale.

     

    • Voraussetzungen für die Nutzung der QES
    • Zugang zur TI
    • Konnektor PTV4+ oder höher
    • Mindestens zwei eHealth-Kartenterminals
    • eHBA der Zahnärztin / des Zahnarztes der Generation 2.0 und höher
    • PIN