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  • · Fachbeitrag · Prävention

    Alterszahnheilkunde anbieten und abrechnen: So bieten Sie telemedizinische Leistungen an

    von Angelika Schreiber, ZMV, Hockenheim

    Um im Rahmen der Alterszahnheilkunde Wegstrecken zu sparen und den Behandlungsumfang planen, konkretisieren und eingrenzen zu können, helfen telemedizinische Leistungen maßgeblich die zahnärztliche Versorgung älterer Patienten zu erleichtern. Nicht nur, aber gerade im ländlichen Bereich vereinfachen sie den Zugang und unterstützen die Prävention. Der Behandlungsbedarf – ob Zahnersatzversorgung, Behandlung von Mundschleimhauterkrankungen oder Parodontitis etc. – kann früher erkannt werden. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Haus- und Fachärzten und damit auch die Gesamtversorgung pflegebedürftiger Patienten verbessert sich.

    Um diese telemedizinischen Leistungen geht es

    In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stehen diese telemedizinischen Leistungen zur Verfügung. Sie wurden im Oktober 2020 in den BEMA eingefügt.

     

    BEMA
    Leistungsbeschreibung
    Punkte
    Euro*

    VS

    Videosprechstunde

    16

    21,00

    VFK

    Videofallkonferenz mit an der Versorgung des Versicherten beteiligten Pflege- und Unterstützungspersonen

    a)

      • bezüglich eines Versicherten

    12

    15,75

    b)

      • bezüglich jedes weiteren Versicherten in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang

    6

    7,87

    181

    Konsiliarische Erörterung mit Ärzten und Zahnärzten

    a)

      • persönlich oder fernmündlich

    14

    18,37

    b)

      • im Rahmen eines Telekonsils

    16

    21,00

    182

    Konsiliarische Erörterung mit Ärzten und Zahnärzten im Rahmen eines Kooperationsvertrags nach § 119 Abs. 1. SGB V

    a)

      • persönlich oder fernmündlich

    14

    18,37

    b)

      • im Rahmen eines Telekonsils

    16

    21,00

    TZ

    Technikzuschlag für Videosprechstunde, Videokonferenz oder Videokonsil

    16

    21,00