· Fachbeitrag · Prävention
Alterszahnheilkunde anbieten und abrechnen: So bieten Sie telemedizinische Leistungen an
von Angelika Schreiber, ZMV, Hockenheim
Um im Rahmen der Alterszahnheilkunde Wegstrecken zu sparen und den Behandlungsumfang planen, konkretisieren und eingrenzen zu können, helfen telemedizinische Leistungen maßgeblich die zahnärztliche Versorgung älterer Patienten zu erleichtern. Nicht nur, aber gerade im ländlichen Bereich vereinfachen sie den Zugang und unterstützen die Prävention. Der Behandlungsbedarf – ob Zahnersatzversorgung, Behandlung von Mundschleimhauterkrankungen oder Parodontitis etc. – kann früher erkannt werden. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Haus- und Fachärzten und damit auch die Gesamtversorgung pflegebedürftiger Patienten verbessert sich.
Um diese telemedizinischen Leistungen geht es
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stehen diese telemedizinischen Leistungen zur Verfügung. Sie wurden im Oktober 2020 in den BEMA eingefügt.
BEMA | Leistungsbeschreibung | Punkte | Euro* |
VS | Videosprechstunde | 16 | 21,00 |
VFK | Videofallkonferenz mit an der Versorgung des Versicherten beteiligten Pflege- und Unterstützungspersonen | ||
a) |
| 12 | 15,75 |
b) |
| 6 | 7,87 |
181 | Konsiliarische Erörterung mit Ärzten und Zahnärzten | ||
a) |
| 14 | 18,37 |
b) |
| 16 | 21,00 |
182 | Konsiliarische Erörterung mit Ärzten und Zahnärzten im Rahmen eines Kooperationsvertrags nach § 119 Abs. 1. SGB V | ||
a) |
| 14 | 18,37 |
b) |
| 16 | 21,00 |
TZ | Technikzuschlag für Videosprechstunde, Videokonferenz oder Videokonsil | 16 | 21,00 |
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