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  • · Fachbeitrag · Online-Abrechnung ab 1.1.2012

    Wie funktioniert der Datenaustausch zwischen dem Fremdlabor und der Zahnarztpraxis?

    | Die Umsetzung der vom Gesetzgeber verlangten elektronischen Datenübertragung an die KZV durch die Zahnärzte stellt die Praxen vor die Wahl, ob sie die Daten der kompletten Fremdlaborrechnung selbst erfassen wollen oder sich die Rechnungsdaten vom Labor ebenfalls elektronisch übermitteln lassen. Ersteres ist mit enormem Aufwand verbunden, daher ist der Datenaustausch die effektivere und zukunftsträchtigere Lösung. Deshalb sollte die Praxis mit dem gewerblichen Labor (bzw. Laboren) verabreden, dass es neben den üblichen Originalrechnungen per Papier zusätzlich den erforderlichen Datensatz für jede Rechnung in elektronischer Form zur Verfügung stellt. Eine rechtliche Möglichkeit, die Labore zur zusätzlichen elektronischen Übermittlung zu verpflichten, gibt es nicht. Sie tun dies also freiwillig.  |

    Das einheitliche Datensatzformat

    Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) haben sich auf ein einheitliches Datensatzformat verständigt, das alle abrechnungsrelevanten zahntechnischen Daten darstellen kann. Es handelt sich dabei um das XML-Format (Extensible Markup Language) und ist die Standardsprache für das Beschreiben und Bereitstellen von Daten im Web; es ist ein Datenaustauschformat, mit dem Daten zwischen ungleichen Systemen oder Anwendungen ausgetauscht werden können. Damit hat es gute Voraussetzungen, den Datenaustausch zwischen den verschiedenen Softwareprogrammen der Labore einerseits und den Praxisverwaltungsprogrammen andererseits sicherzustellen.

    Die Übertragungswege

    Welcher Übertragungsweg zu bevorzugen ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. Auch hier kommt es auf die Absprache mit dem Labor an. Es kommen die klassischen Medien - wie CD-ROM oder USB-Stick - ebenso in Frage wie E-Mail oder eine Online-Übermittlung (Cloud, Dropbox oder Ähnliches). Ein Austausch über Netzwerk/FTP würde größeres Fachwissen der Anwender voraussetzen und umfangreiche Installationen durch Techniker mit sich bringen. Daher ist dieses Verfahren nicht praktikabel. In jedem Falle ist die Datensicherheit zu beachten und der Schutz der Praxis-EDV vor Schadsoftware sicherzustellen.