19.02.2024 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
In der Regel reicht ein pauschaler Vortrag des Arztes, mehr Patienten mit bestimmten (psychosomatischen) Erkrankungszuständen zu behandeln als andere Praxen, nicht aus, um sich gegen einen Regress zu verteidigen. Dazu muss der Arzt detailliert und unter Beifügung von Belegen vortragen. Auf Vertrauensschutz kann sich ein Arzt nur berufen, wenn die Prüfstelle ihm schriftlich mitgeteilt hätte, in welchem Umfang bestimmte Leistungen nunmehr oder in Zukunft als wirtschaftlich erbracht angesehen ...
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18.05.2022 · Fachbeitrag aus AAA · Berufsrecht
Ärzte, die eine Maskenunverträglichkeit bescheinigen, ohne dass tatsächlich eine solche Unverträglichkeit besteht, können strafrechtlich belangt werden. Das Amtsgericht (AG) Passau hat einen Arzt in so einem Fall verurteilt (Urteil vom 02.05.2022, Az. 11 Ls 53 Js 14570/20).
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13.01.2021 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Welche Leistung kann ein Arzt wie oft im Quartal abrechnen? Wann hat er Leistungen „zu oft“ abgerechnet? Darf er sich darauf verlassen, dass eine seit Jahren offiziell nicht beanstandete Abrechnungspraxis auch zukünftig erlaubt ist? Wer diese Fragen an die Kassenärztliche Vereinigung (KV) oder ihre Beratungsstellen richtet, kann sich leider auf die Antworten nicht verlassen. Die Rechtsprechung ist da eindeutig, wie eine Gerichtsentscheidung zeigt (Sozialgericht [SG] München, Beschluss ...
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18.03.2020 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Wird ein angestellter Arzt krank, so darf der Vertragsarzt die Leistungen derjenigen Ärzte, die den Kranken vertreten, nicht über die Arztnummer des erkrankten Arztes abrechnen. Tut der Vertragsarzt dies doch, muss er das gesamte Honorar für diese Leistungen zurückzahlen (Sozialgericht [SG] Dresden, Beschluss vom 23.01.2020, Az. S 25 KA 18/20 ER).
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03.02.2020 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Durch Stichprobenprüfungen können die KVen relativ einfach herausfiltern, welche Patienten in einer Praxisgemeinschaft doppelt, gemeinsam bzw. überschneidend behandelt wurden. Dies ist auch der Fall, wenn ein Kollege der Praxisgemeinschaft vertretungsweise die Betreuung der Patienten eines anderen Arztes übernimmt, während dieser operiert. Eine chirurgische Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) kostete dieses Vorgehen über 61.000 Euro. Das Sozialgericht (SG) Marburg bestätigte die ...
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26.11.2019 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Eine bereits durchgeführte Prüfung der Abrechnung des Arztes (z. B. im Jahr 2013) schließt spätere Prüfungen (z. B. 2017) nicht aus. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) ist zudem bei Prüfungen der obligaten Leistungsinhalte des EBM nicht verpflichtet, Abrechnungsfehler und deren Verfestigung zum Schutz des Arztes zu erkennen und aufzuzeigen (Sozialgericht [SG] Kiel, Urteil vom 16.10.2019, Az. S 2 KA 118/18).
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10.09.2019 · Fachbeitrag aus AAA · Berufsrecht
Gegen einen Arzt, der des jahrelangen Abrechnungsbetrugs mit einem Schaden im fünfstelligen Bereich verdächtig ist, ist das berufsgerichtliche Verfahren zu eröffnen. Dies gilt auch, wenn das Strafrechtsverfahren im Rahmen eines Deals beendet wurde. Es besteht nämlich ein Bedürfnis für eine zusätzliche berufsrechtliche Disziplinierung (sogenannter „berufsrechtlicher Überhang“). Im vorliegenden Fall hat der Arzt durch seine Erklärungen im Strafverfahren alles noch schlimmer gemacht ...
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16.04.2019 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Der tägliche Ansatz der EBM-Nr. 01950 (Substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger) erfordert auch einen täglichen Arzt-Patienten-Kontakt (APK). Dieser Kontakt muss bei der Vergabe des Substitutionsmittels erfolgen. Die sonstige Behandlung (u. a. Untersuchung, Urinanalyse, Auswahl und Dosierung des Substitutionsmittels usw.) kann diesen Kontakt nicht ersetzen (Sozialgericht [SG] Düsseldorf, Urteil vom 10.10.2018, Az. S 2 KA 1520/16).
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12.03.2019 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Das Bundessozialgericht (BSG) bestätigt, dass bei Akupunktur chronischer Schmerzpatienten umfangreiche Prüfungs- und Dokumentationspflichten des Arztes bestehen (BSG, Urteil vom 13.02.2019, Az. B 6 KA 56/17).
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06.02.2019 · Fachbeitrag aus AAA · Berufsrecht
Stellt ein Arzt Verordnungen von Medikamenten aus, ohne sich zuvor persönlich vom Krankheitszustand der Patienten zu überzeugen, so verstößt er gegen das Fernbehandlungsverbot und damit gegen seine vertragsärztlichen Pflichten. Die so entstandenen Medikamentenkosten sind von ihm im Wege des Regresses zurückzuzahlen (Sozialgericht [SG] München, Urteil vom 15.05.2018, Az. S 28 KA 367/17).
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