27.10.2021 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Die Grundidee des Jobsharings im Vertragsarztwesen besteht darin, dass sich zwei Ärztinnen oder Ärzte derselben Fachrichtung einen Arztsitz teilen. Die Jobsharing-Modelle sind deshalb attraktiv, da sie die Möglichkeit eröffnen, in einem gesperrten Planungsgebiet vertragsärztlich tätig zu werden. Gern wird das Jobsharing auch zur sukzessiven Praxisübergabe eingesetzt. Zudem bietet es die Gelegenheit, Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren. In diesem Beitrag erfahren Sie, was ...
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26.10.2021 · Fachbeitrag aus AAA · G-BA
Zum 01.10.2021 ist der G-BA-Beschluss zum neuen Disease-Management-Programm (DMP) Rheumatoide Arthritis (RA) in Kraft getreten. Die gesetzlichen Krankenkassen können nun regionale Verträge mit Vertragsärzten und/oder Krankenhäusern schließen. Patienten können sich auf der Basis künftig von teilnehmenden Ärzten im Rahmen des Programms leitliniengerecht betreuen und im Umgang mit ihrer Erkrankung schulen lassen.
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26.10.2021 · Fachbeitrag aus AAA · GOÄ
Frage : „Wie wird eine Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) nach der GOÄ abgerechnet?“
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20.10.2021 · Fachbeitrag aus AAA · Vorsorgeleistungen
Nach Angaben mehrerer Krankenkassen haben sich die Teilnehmerzahlen an der Gesundheitsuntersuchung (GU) sowie auch an den Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen in den Zeiten der Pandemie deutlich reduziert. Teilweise kam es zu Verringerungen um mehr als 50 Prozent! Es lohnt sich, Patienten nun wieder zu Vorsorgeuntersuchungen zu bewegen.
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20.10.2021 · Fachbeitrag aus AAA · Finanzierung der ambulanten Versorgung
Das zwölfseitige Sondierungspapier von SPD, Grünen und FDP gilt als Grundlage für die anstehenden Koalitionsverhandlungen einer anvisierten „Ampel-Regierung“ für Deutschland. Interessant für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ist ein Satz auf Seite 6: „Die gesetzliche und die private Kranken- und Pflegeversicherung bleiben erhalten.“
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13.10.2021 · Nachricht aus PP · Wettbewerbsrecht
Ärzte dürfen Patienten einen bestimmten Hilfsmittelanbieter nur auf ausdrückliche Nachfrage des Patienten empfehlen. Eine Empfehlung ohne vorherige Nachfrage ist ein Wettbewerbsverstoß (Landgericht Köln, Urteil vom 04.05.2021, Az. 33 O 23/20). Das Urteil ist auch für Physiotherapeuten relevant.
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08.10.2021 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarzt-/Berufs-/Strafrecht
Der von einem Arzt ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kommt grundsätzlich ein hoher Beweiswert zu. Der Arbeitgeber darf aber berechtigte Zweifel an einer Arbeitsunfähigkeit (AU) haben, wenn die AU-Bescheinigung genau die Restlaufzeit des Arbeitsverhältnisses umfasst. Der Beweiswert der ärztlichen AU-Bescheinigung ist dann erschüttert (Bundesarbeitsgericht [BAG], Beschluss vom 08.09.2021, Az. 5 AZR 149/21).
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07.10.2021 · Fachbeitrag aus AAA · Coronapandemie
Die GOÄ-Hygienepauschale wurde bis zum 31.12.2021 verlängert. Die Bundesärztekammer (BÄK), der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und die Beihilfeträger empfehlen zur Erfüllung aufwendiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der Coronapandemie die Abrechnung der Nr. 245 GOÄ analog auch im Quartal IV/2021. Gleichzeitig wird angedeutet, dass es nach dem 31.12.2021 keine weitere Verlängerung mehr geben wird. Auch bei der Unfallversicherung gilt die Hygienepauschale für ...
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06.10.2021 · Fachbeitrag aus AAA · Plausibilitätsprüfung
Rechnet eine hausärztliche Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) regelhaft zeithinterlegte Leistungen ab, die etwa dem Zweifachen des Zeitkontingents entsprechen und zeigen sich zudem an einer Vielzahl von Tagen tagesbezogene Zeiterfassungen von über zwölf Stunden, so erweist sich die Abrechnung als fehlerhaft. Die KV ist dann im Wege der Plausibilitätsprüfung zur Berichtigung der Abrechnung gehalten (Sozialgericht [SG] Marburg, Urteil v. 06.04.2021, Az. S 12 KA 119/18).
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29.09.2021 · Fachbeitrag aus AAA · Honorarverhandlungen
Der erweiterte Bewertungsausschuss hat am 15.09.2021 eine Erhöhung des Orientierungswerts für das Jahr 2022 um 1,275 Prozent beschlossen. Er steigt damit von 11,1244 Cent für das Jahr 2021 auf 11,2662 Cent ab dem 01.01.2022. Zusammen mit den bereits im August 2021 beschlossenen Veränderungsraten aus der Entwicklung der Morbidität (Behandlungsdiagnosen) und der Demografie (Alter und Geschlecht) (AAA 09/2021, Seite 5) beziffert die KBV das Honorarplus für 2022 auf insgesamt 600 Mio. Euro.
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