01.02.2003 · Fachbeitrag aus AAA · Privatliquidation
Frage: „Bei
Kassenpatienten ist mir klar, wie ein Langzeit- EKG abzurechnen ist.
Wie verhält es sich aber bei Privatpatienten? Schließlich
gibt es in der GOÄ nur die Nr. 659, eine Aufspaltung wie im EBM
nach den Nrn. 606 / 609 ist nicht möglich. Soll ich im Auftrag des
Kollegen abrechnen und ihm einen Anteil zukommen lassen? Wie ist das
korrekte Vorgehen?“
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01.02.2003 · Fachbeitrag aus AAA · Fallbeispiel
*) Die Beratung nach Nr. 1 GOÄ erfolgt zu
den anschließenden Untersuchungen, nicht zur Adipositas-
Behandlung (die in der ersten Konsultation erfolgte).
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01.02.2003 · Fachbeitrag aus AAA · Privatliquidation
Frage: „Wie ist
die Impfung eines Privatpatienten gegen Influenza plus Pneumokokken
abzurechnen. Mir wurde mitgeteilt, die Kombination der Nrn.
1-375-377 sei nicht erlaubt. Was ist Ihr Vorschlag für
ein praktikables, angemessen honoriertes Vorgehen?“
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01.02.2003 · Fachbeitrag aus AAA · Recht
Frage: „Ein
ausschließlich privatärztlich tätiger Kollege hat mich
gebeten, ihn in seiner Praxis zu unterstützen. Infrage kommen
Therapien, die in meiner Praxis kassenärztlich erbracht werden.
Die Patienten lassen sich aber beim Kollegen privat behandeln. Meine
Fragen: Kann ich dort ärztlich tätig sein? Falls ja: Wie ist
dann zu liquidieren?“
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01.02.2003 · Fachbeitrag aus AAA · Bundessozialgericht
Dürfen private Krankenversicherungen
Patienten dazu auffordern, ihnen Behandlungsunterlagen zukommen zu
lassen, um die Korrektheit der Arztrechnungen überprüfen zu
können? Eine solche Vorgehensweise hält das Landgericht
München in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 19.
Februar 2002 (Az: 6 O 17192/01) für zulässig. Da eine
Berufungsverhandlung vom Oberlandesgericht München am 15. Oktober
2002 (Az: 18 U 2345/02) zurückgewiesen wurde, ist das Urteil
rechtskräftig.
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01.02.2003 · Fachbeitrag aus AAA · Landgericht München
Dürfen private Krankenversicherungen
Patienten dazu auffordern, ihnen Behandlungsunterlagen zukommen zu
lassen, um die Korrektheit der Arztrechnungen überprüfen zu
können? Eine solche Vorgehensweise hält das Landgericht
München in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 19.
Februar 2002 (Az: 6 O 17192/01) für zulässig. Da eine
Berufungsverhandlung vom Oberlandesgericht München am 15. Oktober
2002 (Az: 18 U 2345/02) zurückgewiesen wurde, ist das Urteil
rechtskräftig.
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01.02.2003 · Fachbeitrag aus AAA · Arzneimittelverordnungen
Nachdem für das Jahr 2003 die Honorar-
Nullrunde im Gesundheitswesen per Gesetz festgelegt wurde, müssen
die gesetzlichen Krankenkassen hinsichtlich des an die niedergelassenen
Vertragsärzte zu zahlenden Gesamthonorars keine
Ausgabensteigerungen einkalkulieren. Daher sehen sie sich
offensichtlich verstärkt auch in anderen Revieren nach
Einsparmöglichkeiten um - bevorzugt im Verordnungsbereich.
Denn die Arzneimittelausgaben werden nach Abschaffung der globalen
Arzneimittelbudgets ...
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01.02.2003 · Fachbeitrag aus AAA · Kassenabrechnung
Frage: „In
unserer hausärztlichen Praxis führen wir ein breites Spektrum
an Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen durch, so
Kinderfrüherkennungsuntersuchungen (Nrn. 143 bis 149 EBM),
Jugendgesundheitsuntersuchungen (Nr. 151 EBM),
Krebsvorsorgeuntersuchungen bei Männern (Nr. 158 EBM),
Gesundheitsuntersuchungen (Nr. 160 EBM) und kombinierte Gesundheits-
/Krebsfrüherkennungsuntersuchungen bei Männern (Nr. 162 EBM).
Da die meisten der präventiven Untersuchungen bei ...
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01.02.2003 · Fachbeitrag aus AAA · Selbstzahlerleistungen
Hausärztliche Kompetenz und Fürsorge
kommt insbesondere in der Prävention und der Früherkennung
zum Tragen. Gerade in diesen Bereichen sind Patienten, die sich sehr
für ihre Gesunderhaltung oder frühzeitige Abwehr von
Krankheitsfolgen interessieren und denen die von der GKV getragenen
Maßnahmen nicht ausreichen, für IGEL- Leistungen
ansprechbar. Eine Sonderrolle nehmen in diesem Zusammenhang
Gefäßkrankheiten ein, da sie häufig vorkommen und
regelmäßig in den Medien über ...
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01.02.2003 · Fachbeitrag aus AAA · Bundesgerichtshof
Die „Schulmedizinklausel“ nach §
4 Abs. 6 der Musterbedingungen des Verbandes der Privaten
Krankenversicherung (MB/KK) ist wirksam. Zu dieser für die
privatärztliche Behandlung wichtigen Beurteilung kommt der
Bundesgerichtshof (BGH) in zwei Entscheidungen vom 30. Oktober 2002
(Az: IV ZR 60/01 und 119/01).
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