01.05.2003 · Fachbeitrag aus AAA · Privatliquidation
Frage:
„Zunehmend bitten Patienten darum, ihnen Gesundheitsatteste
auszustellen. Manche möchten oder brauchen nur ein kleines Attest.
Hier ist mir alles klar. Welche zusätzlichen Anforderungen
müssen aber erfüllt werden, wenn ein großes
Gesundheitsattest angefordert wird? Muss dieses außer der
eigentlichen Bescheinigung, mit der zum Beispiel keine Bedenken gegen
die Ausübung bestimmter Tätigkeiten geäußert
werden, auch Laborbefunde etc. beinhalten? Oder reicht die ...
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01.05.2003 · Fachbeitrag aus AAA · Privatliquidation
Die Höhe von Privatabrechnungen führt
immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Arzt und Patient. Bei
solchen Streitigkeiten kommt der Frage, ob der Arzt die
durchgeführte Behandlung und die Höhe des Rechnungsbetrags
nach den Vorgaben der GOÄ genügend begründet hat, eine
entscheidende Bedeutung zu. In diesem Beitrag wird daher
erläutert, in welchem Umfang Begründungen bei dem Ansatz
bestimmter Gebührensätze notwendig sind.
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01.05.2003 · Fachbeitrag aus AAA · Abrechnung
Frage: „Wie
erstelle ich eine Rechnung für einen Befundbericht, der vom
Sozialgericht angefordert wird? Und nach welchen Sätzen bzw.
Vorlagen sind meine Kosten für Zeitaufwand, Schreib-, Porto- und
Kopierarbeiten berechenbar? Muss hier auf Basis des
Zeugen-Sachverständigen- Entschädigungs-Gesetzes (ZSEG)
abgerechnet werden?“
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01.05.2003 · Fachbeitrag aus AAA · Chirotherapie
Die Nebeneinanderberechnung der Nrn. 3305 GOÄ
(Chiropraktische Wirbelsäulenmobilisierung) und 3306 GOÄ
(Chirotherapeutischer Eingriff an der Wirbelsäule) wird von
privaten Krankenversicherungen und Beihilfen (Kostenträger)
regelmäßig abgelehnt. Sie berufen sich dabei auf die
gängigen GOÄ- Kommentare, zum Beispiel den des Deutschen
Ärzteverlags. Es heißt dort lapidar „3305 nicht neben
3306“. In dieser Ausschließlichkeit ist das aber nicht
zutreffend.
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01.05.2003 · Fachbeitrag aus AAA · Privatliquidation
Frage:
„Jüngst wollte die Deutsche Post AG von mir Unterlagen zu
einem meiner Patienten erhalten, der bei der Post angestellt ist und
durch häufige Fehlzeiten aufgefallen war. Die Post wünschte
eine Auflistung der Diagnosen, die zu den Krankschreibungen
geführt haben. Eine schriftliche Entbindungserklärung des
Patienten von der Schweigepflicht lag vor. Ich habe daraufhin der Post
die gewünschten Unterlagen zugesandt und die Aufwendungen
dafür in Rechnung gestellt. Die Post will ...
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01.05.2003 · Fachbeitrag aus AAA · Sonstige Kostenträger
Häufige Anfragen zur Abrechnung der
Leistungen bei Versicherten der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten
(KVB) zeigen, dass Unsicherheiten insbesondere zu folgenden Komplexen
bestehen:
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01.05.2003 · Fachbeitrag aus AAA · Laborgemeinschaften
Laborbestimmungen werden nahezu
ausschließlich - abgesehen von Einzelbestimmungen im
Praxislabor bei Akutfällen - in Laborgemeinschaften
erbracht. Im EBM sind für die Laborwerte feste Euro- Beträge
ausgewiesen, die bei Abrechnung der Laborpositionen vergütet
werden. Von verschiedenen Seiten - auch von Kommentatoren -
wird deswegen die Auffassung vertreten, dass sich Laborgemeinschaften
an die Euro-Beträge des EBM halten müssen.
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01.05.2003 · Fachbeitrag aus AAA · Bundessozialgericht
Ein Facharzt für Allgemeinmedizin hatte gegen
den Honorarbescheid seiner KV für das Quartal IV/1997 geklagt, um
ein höheres Honorar unter Zugrundelegung eines höheren
Zusatzbudgets „Psychosomatik, Übende Verfahren“
durchzusetzen. Seit 1996 hat er regelmäßig Leistungen nach
Kapitel G III EBM - insbesondere die Nrn. 850/851 EBM -
abgerechnet. Vom Quartal IV/1997 an nahm die KV die durch den EBM
eingeräumte Möglichkeit wahr, bei den anzuerkennenden
Fallpunktzahlen für die ...
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01.05.2003 · Fachbeitrag aus AAA · Bundessozialgericht
Der Bewertungsausschuss muss bei den Festlegungen
der Fallpunktzahlen im Rahmen der Zusatzbudgets nicht zwischen
Allgemeinversicherten und versicherten Rentnern differenzieren, wie das
bei den Praxisbudgets der Fall ist. Dies hat das Bundessozialgericht
(BSG) am 2. April 2003 entschieden (Az: B 6 KA 48/02 R).
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01.05.2003 · Fachbeitrag aus AAA · Arzneimittelverordnungen
Insbesondere bei der Einführung neuer
Arzneimittel wird den niedergelassenen Ärzten folgende
Vorgehensweise angeboten: Von einem neu eingeführten Medikament
werden einige Muster zur Verfügung gestellt - verbunden mit
dem Hinweis, dass das Mittel bereits zugelassen ist und der Verordnung
auf Kassenrezept nichts im Wege steht. Dabei wird dann zumeist für
eine bestimmte Anzahl von „Beobachtungen“ ein Honorar
angeboten, das nach Übersendung ausgefüllter Fragebogen
gezahlt wird.
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