01.08.2005 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2000plus
Nach den allgemeinen Bestimmungen 2.1.4 des neuen EBM können einige Leistungen nur dann abgerechnet werden, wenn entweder ein Bericht an den Hausarzt erfolgt oder dem Hausarzt eine Befundkopie übermittelt wird. Üblicherweise gilt diese Berichtspflicht nur für Fachärzte. Unter bestimmten Voraussetzungen, die nachfolgend dargestellt werden, sind jedoch auch Hausärzte zur Berichterstattung verpflichtet.
> lesen
01.07.2005 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2000plus
Frage:
„Wir haben in unserer Hausarztpraxis eine Genehmigung zur Durchführung von Leistungen der psychosomatischen Grundversorgung nach den Nrn. 35100 (differentialdiagnostische Abklärung) und 35110 (verbale Intervention). Eigenartigerweise ist im EBM die Differentialdiagnostik nach Nr. 35100 nicht neben anderen Erörterungsleistungen berechnungsfähig. Damit ergibt sich für uns die Frage, ob allgemeine Erörterungen, die wir als Hausärzte nach Nr. 03120 abrechnen, neben der ...
> lesen
01.07.2005 · Fachbeitrag aus AAA · Gemeinschaftspraxen
Angesichts weitgehender Zulassungsbeschränkungen in der vertragsärztlichen Versorgung bietet das so genannte „Job-Sharing“ interessante Möglichkeiten für eine flexible Gestaltung der ärztlichen Arbeitszeit. Auch zur Vorbereitung einer Praxisübergabe kann es sich als vorteilhaft erweisen. Insbesondere bestehende Gemeinschaftspraxen sollten vorher jedoch genau nachrechnen, ob durch die Aufnahme eines Job-Sharing-Partners nicht Fallstricke bei der Abrechnung erbrachter ärztlicher ...
> lesen
01.07.2005 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2000plus
Frage:
„Bei der Abrechnung des prokto-/rektoskopischen Untersuchungskomplexes Nr. 03331 ergeben sich für uns Probleme: Einerseits wird in der Überschrift zu dieser Leistungsposition die Rektoskopie erwähnt, andererseits aber werden bei den obligaten Leistungsinhalten nur die rektale Untersuchung und die Proktoskopie erwähnt, während die Rektoskopie als fakultativer Leistungsinhalt aufgeführt ist. Bei einer Informationsveranstaltung wurde mitgeteilt, dass bei der Erbringung von ...
> lesen
01.07.2005 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2000plus
Frage:
„Die klinisch-neurologische Basisdiagnostik nach Nr. 03312 des neuen EBM beinhaltet als fakultativen Leistungsinhalt unter anderem die Untersuchung der hirnversorgenden Gefäße. Damit stellt sich für uns die Frage, in welcher Form die Untersuchung der hirnversorgenden Gefäße vorzunehmen ist, so zum Beispiel mittels Doppler oder mit anderen Verfahren. Welchen Untersuchungsmodus müssen wir für diesen fakultativen Leistungsinhalt vorhalten?“
> lesen
01.07.2005 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2000plus
Frage: „
Wir betreuen relativ viele ältere Patienten, teilweise auch in Alten- und Pflegeheimen. Für besondere geriatrische Untersuchungsmethoden wurde das hausärztlich-geriatrische Basisassessment nach Nr. 03341 in den neuen EBM aufgenommen (350 Punkte). Beim Studium der Leistungslegende zu Nr. 03341 wird uns nicht ganz klar, welche Leistungsinhalte wir obligat erbringen müssen.“
> lesen
01.07.2005 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2000plus
Frage: „
Hausärzte könnten audiometrische Untersuchungen nur noch nach Nr. 03333 abrechnen, Kinderärzte entsprechend nach Nr. 04332. Die Leistungsbeschreibung ist für Haus- und Kinderärzte identisch. Uns ist nicht ganz klar, welche Abrechnungsvoraussetzungen sich für die Nr. 03333 ergeben, da einerseits laut Leistungslegende eine auffällige Hörprüfung vorangegangen sein muss und andererseits eine Untersuchung mit mindestens acht Prüffrequenzen erfolgen muss.“
> lesen
01.07.2005 · Fachbeitrag aus AAA · Fallbeispiel
Kleine operative Eingriffe an den Füßen gehören zum Praxisalltag in der Allgemeinmedizin. So zählt neben Clavi und kleinen Warzen das Panaritium und der eingewachsene Zehennagel zu den häufigen Beschwerden, weswegen Patienten ihre Hausärzte aufsuchen.
> lesen
01.07.2005 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2000plus
Frage:
„In der Leistungslegende zur ‚Koordination der hausärztlichen Betreuung‘ nach Nr. 03001 ist unter dem zweiten Spiegelstrich als Erkrankung die ‚metabolische Systemerkrankung‘ genannt. Bedeutet dies, dass die Nr. 03001 immer abgerechnet werden kann, wenn eine metabolische Systemerkrankung vorliegt?“
> lesen