01.08.2006 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Im System der vertragsärztlichen Versorgung hat der Hausarzt zwei zentrale Aufgaben: Zum einen muss er die ärztliche Betreuung von Patienten gewährleisten; zum anderen muss er die von anderen Leistungserbringern erbrachten diagnostischen, therapeutischen und pflegerischen Maßnahmen koordinieren und die wesentlichen Behandlungsdaten aus der ambulanten und stationären Versorgung zusammenführen, bewerten und aufbewahren. Der Hausarzt ist also nicht nur Behandler, sondern auch Lotse im ...
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01.08.2006 · Fachbeitrag aus AAA · Privatliquidation
In der Juni-Ausgabe von „Abrechnung aktuell“ hatten wir über die Abrechnungsmodalitäten bei der Versorgung mit Harnblasenkathetern berichtet. Ein Leser hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass bei Patienten in Pflegeheimen unter Umständen das Pflegeheim für die Kosten eines vom Hausarzt durchgeführten Katheterwechsels aufkommen muss. Wir informieren Sie nachfolgend über die Voraussetzungen für eine solche Privatliquidation.
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01.08.2006 · Fachbeitrag aus AAA · Fallbeispiel
Zu einer Bursitis praepatellaris kommt es häufig nach Belastungen des Kniegelenks in gebeugter Stellung, die mit einem hohen Anpressdruck der Patellarsehne einhergeht. Typische Auslöser einer Bursitis praepatellaris sind längere Arbeiten im Knien, zum Beispiel beim Fliesenlegen oder ähnliche Tätigkeiten. Relativ häufig tritt die Bursitis praepatellaris auch bei Sportlern auf, insbesondere bei Volleyballspielern.
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01.08.2006 · Fachbeitrag aus AAA · Arzneimittel
Mehr als 200.000 Diabetes-Typ-2-Patienten werden derzeit vorwiegend in hausärztlichen Praxen mit Insulinanaloga behandelt. Diese Patienten können künftig nur noch dann kurzwirksame Insulinanaloga zu Lasten der Krankenkasse erhalten, wenn die Insulinanaloga nicht teurer sind als Humaninsulin. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 18. Juli 2006 beschlossen. Nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen sollen kurzwirksame Insulinanaloga nach diesem Beschluss auch weiterhin zu ...
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01.08.2006 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2000plus
Am 18. April hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, dass die Akupunktur bei chronischen Rücken- oder Knieschmerzen in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen wird (siehe auch Ausgabe 5/2006, S. 6). Inzwischen hat der Bewertungsausschuss die Vorgaben des G-BA umgesetzt und beschlossen, dass zum 1. Oktober zwei neue Gebührenpositionen für die Berechnung der Akupunktur in den EBM aufgenommen werden - die Nrn. 30790 und 30791. Abrechnen können diese ...
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01.08.2006 · Fachbeitrag aus AAA · Abrechnungstipp EBM 2000plus
Für die besonderen Umstände bei der geriatrischen Betreuung enthält der EBM mit der Leistungsposition Nr. 03341 das so genannte geriatrische Basisassessment. Die Leistungslegende benennt als obligaten Leistungsinhalt unter drei Spiegelstrichen verschiedene Testverfahren. Zumindest ein Test muss zu jedem Spiegelstrich durchgeführt werden. Wie bei anderen Testverfahren auch kann die Durchführung dieser Tests an entsprechend qualifiziertes Praxispersonal delegiert werden. Die Auswertung muss ...
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01.08.2006 · Fachbeitrag aus AAA · Disziplinarrecht
Erbringt ein Vertragsarzt gegenüber gesetzlich versicherten Patienten vertragsärztliche Leistungen nach unzutreffender Beratung über die Erstattungsfähigkeit als privatärztliche Leistungen, verstößt er in einem Maße gegen vertragsärztliche Pflichten, dass eine geringere Sanktion als eine Geldbuße nicht in Betracht kommt. So hat das Landessozialgericht (LSG) NRW mit Urteil vom 8. März 2006 entschieden (Az: L 11 KA 114/04).
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01.08.2006 · Fachbeitrag aus AAA · Gebührenreform
Es kommt Bewegung in die Honorarreform. Die Politik ist vor dem Eindruck anhaltender Proteste der niedergelassenen Ärzte zu dem Ergebnis gekommen, dass das derzeitige Vergütungssystem mit seiner Einzelleistungsabrechnung, Punktwerten und Budgets abgelöst werden muss. Wir informieren nachfolgend über den aktuellen Stand der Diskussion und die wesentlichen Inhalte.
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01.08.2006 · Fachbeitrag aus AAA · Postbeamten-Krankenkasse
Grundsätzlich kann ein Arzt gemäß § 5 Abs. 2 GOÄ die Gebühren nach „billigem Ermessen“ unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und des Zeitaufwandes der einzelnen Leistung sowie der Umstände bei der Ausführung bestimmen. Darüber hinaus kann die Schwierigkeit des Krankheitsfalles eine Erhöhung des Steigerungssatzes begründen, allerdings nicht für Leistungen der Abschnitte A, E und O.
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01.08.2006 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2000plus
Insbesondere in ländlichen Regionen werden Hausärzte im Laufe eines Quartals häufiger von demselben Patienten nicht nur zu den üblichen Praxiszeiten, sondern auch im organisierten Notfalldienst in Anspruch genommen. In diesen Fällen mussten die Patienten die Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro zweimal entrichten. Mit dieser nicht gerechtfertigten Doppelzahlung ist jetzt Schluss: Seit dem 1. Juli 2006 müssen Patienten bundeseinheitlich nur noch einmal die 10 Euro zahlen, wenn sie in ...
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