01.11.2005 · Fachbeitrag aus AAA · Wirtschaftlichkeitsprüfung
Die Durchführung von Wirtschaftlichkeitsprüfverfahren in der vertragsärztlichen Versorgung ist in § 106 SGB V gesetzlich fest verankert. Sie stellt eine Möglichkeit dar, das Verordnungs- und Behandlungsverhalten der Vertragsärzte auf Wirtschaftlichkeit zu untersuchen.
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01.11.2005 · Fachbeitrag aus AAA · Privatliquidation
Frage:
„Für die eingehende Untersuchung bei Bandscheibenvorfällen setze ich die Nr. 800 GOÄ an - zum Teil bei jedem Patientenkontakt. Außerdem berechne ich sie vor jeder chirotherapeutischen Behandlung. Allerdings lehnen einige Privatversicherungen in solchen Fällen die Erstattung ab. Als Begründung wird angegeben, die eingehende neurologische Untersuchung würde im Gegensatz zu einer symptomatischen Untersuchung alle Bereiche einer neurologischen Untersuchung umfassen (Reflexe, ...
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01.11.2005 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2000plus
Seit der Einführung der Praxisgebühr gab es unterschiedliche Auffassungen darüber, ob die Beratung über das Ergebnis einer Krebsfrüherkennungsuntersuchung noch Bestandteil der Vorsorge und damit von der Praxisgebühr befreit ist oder nicht. Diese Unklarheit hat jetzt der Gemeinsame Bundesausschuss durch eine am 12. Oktober 2005 in Kraft getretene Änderung der Krebsfrüherkennungs-Richtlinien beseitigt. Darin wird klargestellt, dass die Befundmitteilung mit anschließender diesbezüglicher ...
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01.11.2005 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2000plus
Im alten EBM gab es keine speziellen Leistungspositionen für die besonderen Umstände bei geriatrischer Betreuung: Hausärzte konnten für ältere Patienten lediglich Gebührennummern abrechnen, die auch bei der Behandlung anderer Patienten angesetzt wurden, so zum Beispiel die Erörterungspositionen Nr. 10 oder Nr. 17. Insbesondere dem Einfluss der Hausarztverbände ist es zu verdanken, dass mit der Nr. 03341 eine berechnungsfähige Leistung für das geriatrische Basisassessment in den neuen ...
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01.11.2005 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2000plus
Die ersten Ergebnisse des Quartals 2/2005, dem ersten Quartal im Zeitalter des neuen EBM 2000plus, sind da. Einzelne KVen haben bereits ihre Abrechnungsergebnisse veröffentlicht. Die übrigen werden in Kürze bis etwa Mitte November folgen.
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01.11.2005 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2000plus
Anfang September 2005 haben die KBV und die Spitzenverbände der Krankenkassen auf der Basis einer Stichprobe erste Trendaussagen veröffentlicht. Danach ist die angeforderte Punktzahlmenge je Fall im Vergleich zum Vorjahresquartal 2/2004 moderat angestiegen. Im hausärztlichen Versorgungsbereich wurden Zuwachsraten von 9,6 Prozent (Allgemeinmediziner), 9,5 Prozent (hausärztliche Internisten) bzw. 11,5 Prozent (Kinderärzte) genannt.
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01.11.2005 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2000plus
Bis etwa Mitte November werden Sie von Ihrer KV mit der Honorarabrechnung des ersten EBM-Quartals auch eine mehr oder weniger umfangreiche Liste mit den an Ihrer Abrechnung vorgenommenen Korrekturen, den so genannten sachlich-rechnerischen Berichtigungen, erhalten haben. Aber: Nicht jede von der KV vorgenommene Berichtigung ist auch richtig. Auch KVen machen Fehler oder interpretieren die Gebührenordnung falsch. Insbesondere für Sie nachteilige rückwirkende Änderungen des EBM, wie sie im ...
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01.11.2005 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2000plus
Seit dem 17. Juni 2005 gelten Änderungen bei den übenden und suggestiven Techniken (Autogenes Training, Jacobsonsche Relaxationstherapie, Hypnose - EBM-Nrn. 35111 bis 35120): Vorher konnten derartige Leistungen für bis zu 12 Sitzungen im Behandlungsfall (Quartal) abgerechnet werden.
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01.10.2005 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2000plus
Frage:
„Ich habe die Zusatzbezeichnung ‚Chirotherapie‘ erworben. Bei Durchsicht des EBM habe ich festgestellt, dass der chirotherapeutische Eingriff an der Wirbelsäule nach Nr. 30201 im Quartal nur zweimal abgerechnet werden kann. Bei einigen Patienten muss ich chirotherapeutische Behandlungen jedoch häufiger durchführen. Kann ich diese zusätzlichen Eingriffe nicht abrechnen?“
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01.10.2005 · Fachbeitrag aus AAA · BM 2000plus
Frage:
„Die präoperativen Untersuchungskomplexe nach den Nrn. 31010 bis 31013 enthalten sowohl obligate als auch fakultative Laborleistungen. Häufig werde ich von den Operateuren gebeten, zusätzliche Untersuchungen, zum Beispiel Blutgruppenbestimmungen, zu veranlassen. An demselben Behandlungstag ist aber das gesamte Laborkapitel 32 neben den präoperativen Untersuchungskomplexen ausgeschlossen. Kann ich diese zusätzlichen Untersuchungen an einen Laborarzt überweisen?“
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