01.04.2006 · Fachbeitrag aus AAA · Abrechnungstipp EBM 2000plus
Im alten EBM konnten Hausärzte die Leistungen der allergologischen Diagnostik noch uneingeschränkt abrechnen. Im neuen EBM steht ihnen nur noch eine allergologische Basisdiagnostik nach der Nr. 03340 (220 Punkte) zur Verfügung. Über diese Basisdiagnostik hinausgehende allergologische Leistungen sind im Kapitel 30.1 enthalten. Während jedoch Kinderärzte ohne Einschränkung allergologische Leistungen aus diesem speziellen Kapitel abrechnen können, ist dies für Allgemeinärzte, Praktische ...
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01.04.2006 · Fachbeitrag aus AAA · Selbstzahlerleistungen
Seit Oktober 2002 ist die Darmkrebs-Früherkennung mittels Koloskopie für Versicherte ab dem 55. Lebensjahr Kassenleistung. Trotz aller Aufklärungsmaßnahmen nimmt aber nur ein geringer Teil der Anspruchsberechtigten diese Möglichkeit auch wahr. Etwas besser steht es mit der Untersuchung des Stuhls auf okkultes Blut, dessen Kosten die Kassen einmal jährlich bei Versicherten ab dem 50. Lebensjahr übernehmen. Dass aber auch hier noch erheblicher Nachholbedarf besteht, zeigt eine Umfrage der ...
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01.04.2006 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2000plus
Frage:
„Inzwischen erhalten wir von Ärzten, zu denen wir Patienten überweisen, viele Berichte und Arztbriefe per E-Mail. Auch als Hausärzte müssen wir gelegentlich Arztbriefe abfassen und verschicken. Ist der Versand per E-Mail mit einer Kostenpauschale berechnungsfähig?“
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01.04.2006 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2000plus
Frage:
„Wenn bei unseren Patienten stationäre Krankenhausbehandlungen erforderlich sind, geben wir in der Regel die in unserer Praxis vorliegenden Befunde mit, sowohl bei Krankenhauseinweisungen zur Durchführung von Operationen als auch bei Einweisungen aus anderen Gründen. Bei Patienten, bei denen operative Eingriffe auf Belegstationen geplant sind, führen wir im Vorfeld Operationsvorbereitungen durch und berechnen dafür die präoperativen Untersuchungskomplexe nach den Nrn. 31010 bis ...
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01.04.2006 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2000plus
Mit dem EBM 2000plus wurde eine weitgehend neue Systematik für die Abrechnung ambulanter und belegärztlicher Operationen eingeführt. Im Einzelnen werden unterschieden:
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01.04.2006 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2000plus
Der Bewertungsausschuss hat zum 1. April 2006 wieder eine Reihe von EBM-Änderungen beschlossen. Zwei Änderungen sind auch für Hausärzte relevant: Zum einen sind die Nrn. 03001 und 03002 für die Koordination der hausärztlichen Betreuung jetzt auch bei Demenz abrechnungsfähig, zum anderen kann die alleinige Rektoskopie nun nach Nr. 03331 berechnet werden.
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01.04.2006 · Fachbeitrag aus AAA · Plausibilitätsprüfungen
Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (kurz GMG) hat der Gesetzgeber zum 1. Januar 2004 eine Art der Abrechnungsprüfung - nämlich die Plausibilitätsprüfung - erheblich aufgewertet. Vor Einführung des GMG war die Plausibilitätsprüfung in einem einzigen Satz geregelt (§ 83 SGB V), jetzt gibt es einen eigenen Paragrafen mit sechs Absätzen (§ 106a SGB V). Grund für die Aufwertung der Plausibilitätsprüfung war die Auffassung des Gesetzgebers, die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) ...
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01.03.2006 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2000plus
Hausärzte werden im Vergleich zu anderen Fachgruppen relativ häufig außerhalb der üblichen Sprechstundenzeiten von Patienten kontaktiert. Inanspruchnahmen außerhalb der Sprechstundenzeiten werden im neuen EBM deutlich besser bewertet. Zum Teil werden diese Leistungen auch außerhalb von Mengenbegrenzungen (Regelleistungsvolumen) vergütet.
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01.03.2006 · Fachbeitrag aus AAA · Verordnung
Die Proteste der Ärzte blieben offenbar nicht ungehört: Eigentlich sollte die Übergangsregelung, wonach Hausärzte Verordnungen zur medizinischen Rehabilitation auf dem Muster 61 (EBM-Nr. 01611, 810 Punkte) auch ohne Genehmigung bzw. zusätzliche Qualifikation vornehmen dürfen, am 31. März 2006 enden. Nun aber hat der Gemeinsame Bundesausschuss per Beschluss vom 21. Februar diese Frist um ein Jahr verlängert. Allerdings steht die - sehr wahrscheinliche - Zustimmung des ...
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01.03.2006 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2000plus
Die Epilation von Haaren durch Elektrokoagulation im Gesicht und an den Händen konnte im alten EBM nach der Nr. 906 - bewertet mit 180 Punkten je Sitzung - abgerechnet werden. Im EBM 2000plus war diese Leistung bisher nicht berücksichtigt. Dies wird aber ab 1. April 2006 wieder anders: Die Leistungslegende der Nr. 02300 wurde um die Epilation durch Elektrokoagulation erweitert. Somit ist diese Leistung ab dem 1. April 2006 wieder über den EBM berechnungsfähig.
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