01.09.2007 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2000plus
Seit 1. Januar 2007 ist die Akupunktur als vertragsärztliche Leistung im EBM enthalten. Für die Eingangsdiagnostik und Abschlussuntersuchung kann die Nr. 30790, für die Durchführung der Akupunktur die Nr. 30791 abgerechnet werden. Die Leistungslegenden dieser EBM-Nummern werfen allerdings einige Fragen auf. Auf diese wird nachfolgend eingegangen.
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01.09.2007 · Fachbeitrag aus AAA · Selbstzahlerleistungen
Laut einer Umfrage der „Ärzte Zeitung“ befindet sich die Eigenblutbehandlung bei Hausärzten auf Platz 6 der 10 beliebtesten IGeL (Ärzte Zeitung vom 6. Juli 2007). Dies verwundert nicht: Zum einen haben viele Patienten Interesse an naturheilkundlichen Behandlungsmethoden; zum anderen sind an dieses IGeL-Angebot für den Arzt keine besonders hohen Anforderungen geknüpft. Gerade mit Blick auf die jetzt anstehenden „Infektzeit“ sollten naturheilkundlich aufgeschlossene Ärzte prüfen, ...
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01.09.2007 · Fachbeitrag aus AAA · EBM-Reform 2008
Der Zeitdruck für die Arbeiten am neuen EBM ist groß - schließlich muss dieser bis zum 31. Oktober 2007 beschlossen werden. Entsprechend laufen bei der KBV und bei den Kassen die Arbeiten auf Hochtouren: Beide Seiten haben am 21. August 2007 ihre Vorstellungen zum neuen EBM dem Arbeitsausschuss des Bewertungsausschusses vorgelegt. Dem Vernehmen nach gibt es zwischen beiden EBM-Entwürfen jedoch nicht nur große Unterschiede in der künftigen Bewertung hausärztlicher Leistungen. Auch über ...
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01.08.2007 · Fachbeitrag aus AAA · Privatliquidation
Frage:
„Bei Besuchen im Alten- oder Pflegeheim kommt es besonders bei verwirrten Patienten häufiger vor, dass ich diese nur mit Verzögerung untersuchen und behandeln kann, weil das Pflegepersonal die Patienten noch nicht entsprechend vorbereitet hat. Manchmal beträgt die Wartezeit mehr als 15 Minuten. Kann ich diese Zeiten berechnen und wenn ja, wie?“
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01.08.2007 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2000plus
Kleine operative Eingriffe nach den Nrn. 02300 bis 02302 EBM gehören mit zu den häufigsten Leistungen in hausärztlichen Praxen. Die Anmerkungen zu den Leistungslegenden enthalten eine Vielzahl von Abrechnungsausschlüssen, die von den Kassenärztlichen Vereinigungen allerdings unterschiedlich ausgelegt werden. Wir informieren nachfolgend über die der Redaktion bekannten unterschiedlichen Sichtweisen.
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01.08.2007 · Fachbeitrag aus AAA · Selbstzahlerleistungen
Frage
: „Können wir für bestimmte IGeL-Angebote unseren Patienten jeweils ein Pauschalangebot unterbreiten - oder müssen wir diese Angebote jeweils detailliert nach GOÄ-Ziffern aufschlüsseln? Wir fragen auch im Hinblick auf die Weitergabe unserer Unterlagen an das Finanzamt.“
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01.08.2007 · Fachbeitrag aus AAA · Privatliquidation
In der GOÄ gibt es Abrechnungsbestimmungen, die sich auf „je Sitzung“ oder auf eine „Inanspruchnahme“ des Arztes beziehen. Andere Abrechnungsbestimmungen wiederum schließen die Berechnung von Leistungen „neben“ anderen Leistungen aus. Regelmäßig gibt es hier Abgrenzungsschwierigkeiten.
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01.08.2007 · Fachbeitrag aus AAA · DU-Bahn/DU-Post
Die Vergütungsregelungen für die ärztliche Versorgung von „Beamten des Bundeseisenbahnvermögens“ (kurz: Bahnbeamte) und von „Beamten der aus der ehemaligen Deutschen Bundespost hervorgegangenen Unternehmen und Dienststellen“ (kurz: Postbeamte), die durch einen Dienstunfall verletzt werden, ändern sich zum 1. Oktober 2007. Für solche Dienstunfälle von Bahn- und Postbeamten haben sich die Kurzbegriffe „DU-Bahn“ und „DU-Post“ eingebürgert.
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01.08.2007 · Fachbeitrag aus AAA · Krebsfrüherkennung
Nach § 25 SGB V haben Frauen ab dem Alter von 20 und Männer ab dem Alter von 45 Jahren einmal jährlich Anspruch auf eine Krebsfrüherkennungsuntersuchung (Nrn. 01730 bzw. 01731 EBM). Bisher gab es unterschiedliche Auffassungen darüber, wie der Begriff „jährlich“ zu verstehen ist. Nach überwiegender Interpretation besteht der Anspruch auf eine Krebsfrüherkennungsuntersuchung einmal im Kalenderjahr. Allerdings haben beispielsweise einige Krankenkassen Abrechnungen mit der Begründung ...
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01.08.2007 · Fachbeitrag aus AAA · Verordnung
Die speziellen Belange von Kindern können jetzt bei der Verordnung von häuslicher Krankenpflege besser und gezielter berücksichtigt werden. Dies sieht ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu Änderungen der Richtlinien über die häusliche Krankenpflege vor, der am 27. Juni 2007 in Kraft getreten ist.
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