02.04.2013 · Fachbeitrag aus AAA · Leserservice
Im Praxisalltag tauchen immer wieder Fragen zur Kassenabrechnung und Privatliquidation auf. Bevor Sie sich lange den Kopf zerbrechen, richten Sie Ihre Fragen an uns – die Beantwortung ist im Abonnementpreis enthalten.
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27.03.2013 · Fachbeitrag aus AAA · Kassenabrechnung
Briefe per Post, für die ursprünglich die Versandpauschalen eingeführt wurden, geraten vor allem durch das Internet immer mehr ins Abseits. Zwar ist die Vergütung für den Versand von Briefen oder E-Mails gering, die Kostenpauschalen werden in der Regel aber außerhalb der RLV und QZV vergütet. In Hausarztpraxen fallen als Versandpauschalen für Briefe hauptsächlich die Nr. 40120 und für Kopien etc. die Nr. 40144 an.
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27.03.2013 · Fachbeitrag aus AAA · Leserforum
Frage: In AAA 02/2013 schreiben Sie auf Seite 12 („Eingesandtes Speziallabor auch als IGeL nicht selber berechenbar“), dass der Hausarzt eine PSA-Bestimmung nicht aus dem Labor beziehen und dann selbst in Rechnung stellen darf. Meine Frage: Darf er dies generell nicht oder hängt es davon ab, ob er ein Gewerbe angemeldet hat? Und was wäre, wenn er Inhaber eines „Instituts“ wäre, über das er diese Leistungen Selbstzahlerpatienten in Rechnung stellen würde?
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27.03.2013 · Fachbeitrag aus AAA · Der GOÄ-Spiegel
Private Krankenversicherungen und Beihilfen richten sich bei der Erstattung von Impfungen in der Regel nach den STIKO-Empfehlungen. Rein privat veranlasste Impfungen (reisemedizinische Impfungen) werden aber häufig nicht erstattet. Ob es eine „rein private“ Impfung war, erkennen die Kostenträger an der Impfstoffbezeichnung in der Rechnung. Privatpatienten sollten darauf hingewiesen werden, dass die „rein private“ Impfung von der privaten Krankenversicherung eventuell nicht erstattet ...
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27.03.2013 · Fachbeitrag aus AAA · Privatrecht
Um Patienten in Zahlungsverzug zu setzen, müssen Rechnungen einen bestimmten Hinweis enthalten. Die aktuelle Rechtslage haben noch nicht alle privatärztlichen Abrechnungsstellen bzw. Rechnungsersteller umgesetzt. AAA zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Forderungen sicher durchsetzen.
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27.03.2013 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Private Krankenversicherer verweigern ihren Kunden regelmäßig die Erstattung ganzer Arztrechnungen oder einzelner Teile davon, weil diese (angeblich) formal unrichtig sind. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat nun entschieden, dass eine notwendige nachträgliche Ergänzung oder Korrektur der Arztrechnung nicht automatisch dazu führt, dass der Patient seinen Anspruch gegenüber seiner Versicherung auf Erstattung der Rechnung verliert (Urteil vom 9.11.2012, Az. 2 S ...
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27.03.2013 · Fachbeitrag aus AAA · Heilmittelverordnungen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat zum 1. April 2013 neue Verordnungsvordrucke für Heilmittel veröffentlicht. Das wurde notwendig, weil bei langfristigem Heilmittelbedarf und Diagnosen, die zu den Praxisbesonderheiten zählen, der ICD-10-Code auf dem Heilmittelrezept eingetragen werden muss. Die alten Vordrucke können noch so lange verwendet werden, bis sie aufgebraucht sind.
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27.03.2013 · Fachbeitrag aus AAA · Das ABC der Abrechnung
Der Begriff „Chronisch obstruktive Lungenerkrankung“ (chronic obstructive pulmonary disease – COPD) umfasst eine ganze Gruppe von Erkrankungen. Mit etwa drei bis fünf Millionen an einer COPD erkrankten Menschen wird diese zu einer Problemkrankheit. Zudem zeigt die Erkrankungshäufigkeit der COPD eine steigende Tendenz.
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27.03.2013 · Fachbeitrag aus AAA · Leserforum
Frage: „Um telefonische Arzt-Patienten-Kontakte (APK) in demselben Quartal zu dokumentieren, in dem schon die Versichertenpauschale abgerechnet wurde, haben wir die EBM-Nr. 01430 abgerechnet. Da diese in demselben Quartal bei demselben Patienten durch denselben Arzt (in demselben Arztfall) nicht berechnungsfähig ist, wurde sie gestrichen. Weitere APK fanden im dem Quartal nicht statt. Das Problem: Die KV hat auch den Morbiditätszuschlag 03212 gestrichen! Dies mit dem Argument, dass es sich ...
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27.03.2013 · Fachbeitrag aus AAA · Praxisorganisation
In vielen Praxen ist es inzwischen ein enormer Verwaltungsaufwand gang und gäbe, um die Flut der (oft) unnötigen Anfragen der gesetzlichen Krankenkassen zu bewältigen. Dabei sollten Sie unbedingt einige Abrechnungsbedingungen im Zusammenhang mit der Vordruckvereinbarung berücksichtigen. Denn wer nicht aufpasst, erhält für die Zusatzarbeit noch nicht einmal eine Vergütung!
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