25.07.2013 · Fachbeitrag aus AAA · Privatliquidation
Kann ein Kind nicht in die Praxis kommen, muss nicht immer der Kinderarzt selbst „ausrücken“. Es kann ausreichend sein, wenn die Helferin den Hausbesuch ausführt. Die GOÄ sieht dafür die Nr. 52 vor. Diese ist nur mit 5,83 Euro vergütet und Wegegeld ist zu Nr. 52 GOÄ nicht berechenbar. Trotzdem kann der Helferinnenbesuch nicht nur Arztzeit sparen, sondern auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vertretbar sein.
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25.07.2013 · Fachbeitrag aus AAA · Dokumentation
Es kommt immer wieder vor, dass ein Vertragsarzt im Rahmen seines Besuchs im Pflegeheim von den Pflegekräften zur Dokumentation in der Pflegeakte aufgefordert wird. Hierzu ist der Vertragsarzt aber rechtlich nicht verpflichtet. Es fehlt an einer Rechtsnorm, die eine derartige Dokumentationspflicht vorsehen würde.
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25.07.2013 · Fachbeitrag aus AAA · Impfung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 18. Juli 2013 beschlossen, in der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) eine Klarstellung hinsichtlich der Frist zur Umsetzung der STIKO-Empfehlungen aufzunehmen. Außerdem wurden die beiden Anlagen der SI-RL überarbeitet und übersichtlicher gestaltet. Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung – am Tag nach seiner Veröffentlichung im ...
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02.07.2013 · Fachbeitrag aus AAA ·
Eine Hüftsonographie kann auch bei Kindern oberhalb des 2. Lebensjahres indiziert sein.
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02.07.2013 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2013
Nach langwierigen zähen Verhandlungen, die zeitweise kurz vor dem Scheitern standen, haben sich KBV und Krankenkassen am 27. Juni 2013 auf wesentliche Änderungen in den Hausarztkapiteln des EBM (Hausarzt-EBM) verständigt. Die Änderungen treten zum 1. Oktober 2013 in Kraft. Nachfolgend informieren wir über die im Einzelnen beschlossenen Änderungen. Wir beschränken uns dabei im Wesentlichen auf eine Wiedergabe der Leistungslegenden mit Kurzkommentaren. Ausführliche Erläuterungen und ...
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02.07.2013 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2013
Bereits im Dezember 2011 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, das Screening auf Gestationsdiabetes in die Mutterschaftsrichtlinien (MuRl) und damit in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufzunehmen. Mit Wirkung zum 1. Juli 2013 hat der Bewertungsausschuss nunmehr drei Abrechnungspositionen für das Screening in das Präventionskapitel des EBM (Abschnitt 1.7.4 Mutterschaftsvorsorge) aufgenommen.
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02.07.2013 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2013
Bereits zum 1. Januar 2013 sollte aus dem von den Krankenkassen zur Verfügung gestellten Betrag von 250 Mio. Euro eine Förderung der fachärztlichen Grundversorgung erfolgen (lesen Sie dazu AAA 11/2012, Seite 3). Eine schnelle Einigung über die Details der Verwendung der auf den fachärztlichen Bereich entfallenden ca. 126 Mio. Euro konnte jedoch nicht erreicht werden. Erst jetzt hat der Bewertungsausschuss die Details dieser Förderung festgelegt, die zum 1. Oktober 2013 in Kraft treten ...
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02.07.2013 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2013
Die Vergütungsquote für Laboruntersuchungen wurde von der KBV für das 3. Quartal 2013 mit 91,81 % und für das 4. Quartal 2013 mit 91,58 % festgesetzt. Die Quote ist damit etwas höher als im 1. Halbjahr 2013 mit 89,18 %.
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02.07.2013 · Fachbeitrag aus AAA · BG-Abrechnung
Nachdem wir bereits in AAA 05/2013, Seite 4 f. ausführlich über Änderungen im Rahmen der BG-Abrechnung berichtet hatten, erfolgte nunmehr „zeitnah“ eine weitere Änderung, die auf einem Beschluss der Gebührenkommission nach § 52 des Vertrages Ärzte/Unfallversicherungsträger vom 6. Mai 2013 beruht und seit 1. Juni 2013 bereits gültig ist. Die Veröffentlichung erfolgte durch die KBV im Deutschen Ärzteblatt (Heft 23-24) erst am 10. Juni 2013!
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02.07.2013 · Fachbeitrag aus AAA · Regelleistungsvolumen
Das Bundessozialgericht (BSG) hat die konvergenzbedingten Honorarabzüge bei den „Gewinnerpraxen“ in Baden-Württemberg als rechtswidrig beurteilt und die Revision der KV Baden-Württemberg (KVBW) zurückgewiesen (Urteil vom 5.6.2013, Az. B 6 KA 47/12 R). Die KVBW steht damit vor einer Millionenrückzahlung an ihre Vertragsärzte. Das Urteil dürfte sich auch in den Bezirken der KVen Schleswig-Holstein und Sachsen auswirken, da dort ähnliche Gewinnbegrenzungen vorgenommen wurden.
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